Erfahrungen unserer Kunden mit Meine Patientenverfügung

Wir haben uns für die digitale Variante einer Patientenverfügung entschieden und waren mit der Darstellung, den Erklärungen und der Führung durch das Programm sehr zufrieden. Und auch die Möglichkeit später Änderungen, Ergänzungen etc. digital durchführen zu können, sprach dafür.

15. Juni 2021

Sehr gut und ausführlich beschrieben. Das ganze Spektrum ist
abgegolten.
Positiv.

14. Juni 2021

Sehr gut zusammengefasst, übersichtlich und relativ einfach für ein schwieriges Thema.
Es sollte vielleicht besser erklärt werden was palliativ genau bedeutet. Für Nicht-Mediziner nicht gut zu verstehen
Anmerkung der DGV: Besten Dank für Ihre Bewertung. Folgenden, so hoffen wir verständlichen Erklärungstext haben wir hinterlegt, wenn man im Onlineinterview mit der Maus auf den Ausdruck "palliativmedizinsche Versorgung" zeigt:
Palliativmedizin ist die medizinische Fachrichtung, die sich primär um die Beschwerdelinderung und Aufrechterhaltung der Lebensqualität bei Patienten mit unheilbaren Erkrankungen kümmert. Wenn Sie mit Ihrer Verfügung eine palliativmedizinische Behandlung einfordern, steht dabei nicht die Verlängerung der Überlebenszeit um jeden Preis, sondern die Lebensqualität, also die Umsetzung von Ihren Wünschen und Zielen und Ihr Befinden im Vordergrund. Palliativmedizin ist die aktive, ganzheitliche Behandlung von Patienten mit einer nicht heilbaren, weit fortgeschrittenen Erkrankung und einer begrenzten Lebenserwartung. Für eine Krebsbehandlung könnte das z.B. bedeuten, dass keine Chemotherapie mehr durchgeführt wird, wenn nur eine geringe Chance auf Heilung / Verbesserung besteht. Die Lebensqualität (z.B. durch Schmerzfreiheit und gewohnte Umgebung) würde das Ziel sein.

12. Juni 2021

# bestens organisiert
# sehr gute und eine durchdachte Handhabung möglich
# promte Ausführung und Lieferung
# hervorragende Qualität
# sehr gutes Preis-/Leistungsverhältnis

12. Juni 2021

Sehr ausführlich beschrieben, alle möglichen Details besprochen.
Man hat die Sicherheit die man braucht. Sehr gut.

11. Juni 2021

Einfach zu erstellen. Oftmals bisschen schwer zu verstehen (Inhaltlich).
Ansonsten super leicht gemacht. Großes Lob.

8. Juni 2021

Es ist sehr viel zu lesen und da ich was ändern musste, bekam ich 2 Ausfertigungen. Das hat mich etwas verwirrt. Ansonsten bin ich sehr zufrieden.

8. Juni 2021

Ist eine gute Sache, alleine könnte ich das niemals formulieren.

6. Juni 2021

Ich bin überaus zufrieden mit der sehr durchdachten Online-Variante. Es wird in alles gedacht, sehr einfach zu bedienen. Auch die anschließende Abwicklung wirkt sehr professionell. Großes Lob für eine tolle Anwendung und absolut empfehlenswert. Ich bin auf jeden Fall froh, über diese Anwendung meinen Angehörigen viele Probleme für einen eintretenden Fall abgenommen zu haben.

5. Juni 2021

Nur zu empfehlen! Sehr übersichtlich, sehr gut und ausführlich erklärt. Super Service, schnelle Bearbeitung und ein gutes Preis-Leistungsverhältnis

5. Juni 2021

Sehr übersichtliche und leichte Bedienung

4. Juni 2021

Super portal, verständliche Abwicklung *****

30. Mai 2021

Sehr übersichtlich, verständlich und ausführlich, sowie gutes Preis-Leistungsverhältnis mit schneller Bearbeitung

29. Mai 2021

Sehr verständlich, übersichtlich und ausführlich; Preis-Leistungsverhältnis stimmt; schnelle Bearbeitung.

29. Mai 2021

gut strukturiert. Funktion zur Unterbrechung praktisch, da Zeit zum Nachdenken bleibt.

29. Mai 2021

Sehr ausführlich ausgearbeitet. Man kann in unterschiedlichen Situationen auch unterschiedliche Maßnahmen treffen. Sehr schön auch, dass man am Schluss die Möglichkeit hat, mit eigenen Worten noch etwas zu hinterlassen und z.Bsp. Wünsche zur eigenen Beerdigung zu äußern. Es wird die Möglichkeit geboten, alle wichtigen Dokumente zu erstellen. Man hat das gute Gefühl, alle wichtigen Entscheidungen getroffen zu haben und zwar so,wie man es selber möchte. Gut auch die 3 verschiedenen Preisvarianten und was dafür geboten wird. Vllt könnte man etwas verbessern, mir fällt aber nichts Gravierendes ein. Und im Zweifel kann man ja auch wieder was ändern.

25. Mai 2021

Sehr gut gemacht, dass Erstellen der Vorsorgeunterlagen ist denkbar einfach zu einem fairen Preis.

25. Mai 2021

Alles gut und verständlich erklärt. Das durch die Fragen entsandene Dokument wurde uns per Mail und auf Wunsch auch per Post in einer Mappe zugesandt. Mit einem Hinweis wie mit den Dokumenten zu verfahren ist. Alles in allem ein guter Service der unsere Erwartungen voll erfüllt hat.

23. Mai 2021

Die Patientenverfügung ist sehr umfangreich und man kann so ziemlich alles regeln. Manchmal ist die Verständlichkeit aber wegen des Umfanges nicht immer gleich gegeben. Man muss schon ein wenig Zeit in die Erstellung investieren.

23. Mai 2021

Super Abwicklung, schnelle Zusendung der Unterlagen - alles zu meiner vollsten Zufriedenheit

22. Mai 2021

Super Abwicklung

22. Mai 2021

Gute und ausreichende Erklärungen bzw Erläuterungen Menü ist gut aufbereitet, Ein- und Ausloggen ohne Probleme. Mir fehlt allerdings folgendes:
Patientenverfügung: Corona mit entsprechendem Menü
Bei der Vorsorgevollmacht: 1. Bevollmächtigter und Ersatzbevollmächtigter
Umfang der Vollmacht: Auch für Social Medien usw
Bitte mal darüber nachdenken.
Anmerkung der DGV: Besten Dank für Ihre Bewertung und die damit verbundenen Verbesserungsvorschläge. Eine Ergänzung der PV bzgl. Corona erachten wir aus verschiedenen Gründen für nicht notwendig. Entsprechende Informationen haben wir hier zusammengestellt.
Eine Reihenfolge von Bevollmächtigten festzulegen ist nicht ganz unproblematisch. Der in der Rangfolge später Kommende muss so immer nachweisen, dass der davor Stehende nicht mehr in der Lage ist, seine Vollmacht auszuüben. Wir haben daher davon abgesehen, eine derartige Möglichkeit anzubieten und empfehlen Ihnen, dies mit den Bevollmächtigten intern zu vereinbaren, damit eine schnelle Handlungsfähigkeit sichergestellt ist. Ihren Vorschlag bzgl. der Vollmacht werden wir prüfen. Vielen Dank dafür!

18. Mai 2021

Sehr professionell und einfach in der Erstellung

12. Mai 2021

In Gesprächen mit meinen Verwandten und Bekannten konnte ich meine Frau zum Mitmachen begeistern. Sie wird in kürze ebenfalls eine Patientenverfügung abschließen.
Andere Gesprächspartner vertraten die Ansicht ihre Patientenverfügung ist zu umfangreich (kompliziert!) und wird deshalb unübersichtlich. Sie sind der Meinung, dass sich im "Ernstfall" wohl kaum das Ärzte- bzw. Betreuerteam bis ins Detail mit der Patientenverfügung beschäftigen wird.
Anmerkung der DGV: Besten Dank für Ihre Bewertung und wir freuen uns, dass Sie Ihre Frau von diesem wichtigen Schritt überzeugen konnten. Zu den Skeptikern aus Ihrem Umfeld, lassen sich insbesondere 3 Dinge anmerken: Ärzte und Betreuer sind laut Gesetz verpflichtet, sich mit der Verfügung auseinanderzusetzen. Dabei befindet sich der Patient aller Voraussicht nach in einer der 6 genannten Situationen. D.h. ein Blick aufs Inhaltsverzeichnis, der Sprung auf die Seite, auf der die Situation beschrieben ist und schon hat man das Wesentliche in kürzester Zeit erfasst. Und das wichtigste Argument zum Schluß: Ärzte und Betreuer wissen es sehr wohl zu schätzen, wenn sie erkennen, dass sich der Patient intensiv mit den Themen auseinandergesetzt hat und nicht nur "irgendwo sein Kreuzchen gesetzt hat". Auf diese Weise erlangen alle Beteiligten in ihrem Handeln ein hohes Maß an Sicherheit beim Treffen solch weitreichender Entscheidungen.

10. Mai 2021

schnell, unkompliziert und gut

9. Mai 2021

Sehr gutes Verfahren mit dem man sich sehr gut identifizieren kann.

8. Mai 2021

gute, strukturierte Durchführung
einfach verständlich durch Informationen am Rand

7. Mai 2021

Bin zufrieden:-)

5. Mai 2021

Ein sehr gutes Serviceangebot. Absolut empfehlenswert.

5. Mai 2021

nachdem wir im Internet nach der Nutzung der Verfügungen recherchiert und festgestellt haben, dass es einen großen Unterschied zwischen der Vorsorgevollmacht und der Betreuungsverfügung gibt. Das man nicht unbedingt beides gleichzeitig braucht bzw. das man vorwiegend nur eines von beiden wählen sollte war uns nicht eindeutig aufgezeigt. Wir fühlten uns auf ihrer Seite nicht genügend aufgeklärt, wo der Unterschied genau ist. Es ist nicht beschrieben welche Aufklärungspflicht ein Betreuer gegenüber dem Amt hat . Daher reicht uns die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht. Sonst hat es uns aber geholfen, die Verträge mit ihrer Plattform zu erstellen.
Anmerkung der DGV: Besten Dank für Ihre Bewertung. Wir haben dazu umfangreiche Informationen in den Hilfetexten des Online-Interviews hinterlegt. Ein Großteil dieser Informationen finden Sie auch hier in unserem Ratgeber-Bereich unter der Rubrik "Betreuungsrecht". Aufgrund Ihres Hinweises haben wir dort auch noch zwei Absätze ergänzt, in denen die Unterscheidung der beiden Erklärungen deutlicher herausgestellt wird.

3. Mai 2021

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