Was muss ich bei einer Betreuungsverfügung beachten?

Die Betreuungsverfügung muss die persönlichen Daten des Verfassers und des gewünschten Betreuers enthalten sowie einen „Standardtext“ zum Zweck des Dokuments sowie Ort, Datum, Unterschrift. Wir empfehlen hier die juristisch fundierten Formulierungen des Bundesministerium der Justiz, die auch unseren Dokumenten zugrunde liegen. Werden Änderungen im Vordruck vorgenommen, müssen diese Korrekturen oder Ergänzungen mit Ort, Datum und Unterschrift bestätigt werden.

Wo bekomme ich ein Muster für eine Betreuungsverfügung zum Download?


Das Internet bietet auf vielen Portalen für jede Verfügung das entsprechende Formular zum Download kostenlos an. Mit diesen Vordrucken haben Sie allerdings nicht immer die Sicherheit eines rechtlich einwandfreien Musters. Bei uns wird ergänzend zur Patientenverfügung eine Vorsorgevollmacht für Gesundheitsangelegenheiten und Pflegebedürftigkeit sowie eine Betreuungsverfügung angeboten. Sie können diese optional hinzuwählen und erhalten diese wichtigen Vorsorgedokumente damit kostenlos dazu. Unsere Vollmachten entsprechen den Empfehlungen des Bundesministerium der Justiz. Eine weitere umfangreiche Recherche zu Formularen und Vordrucken für eine Betreuungsverfügung ist daher nicht notwendig.

Muss die Betreuungsverfügung von einem Notar erstellt und beglaubigt werden?


Nein, dies ist für die Rechtswirksamkeit nicht notwendig. Bei einer notariellen Beglaubigung einer Betreuungsverfügung wird z.B. die Echtheit Ihrer Unterschrift bestätigt. Eine notarielle Beurkundung ist nicht vorgeschrieben. Weiterhin sind diese Tätigkeiten eines Notars mit Kosten (gemäß Anlage 1 GNotKG) verbunden. Die Betreuungsverfügung ist auch ohne notarielle Beurkundung oder Beglaubigung gültig.

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Warum brauche ich eine Betreuungsverfügung?

Wir erklären Ihnen, wofür Sie eine Betreuungsverfügung benötigen und informieren Sie über Vorteile sowie mögliche Nachteile um Sie bei der Entscheidung für eine Betreuungsverfügung zu unterstützen.

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