Palliativmedizin

Palliativmedizin  – ist Ihnen dieses Wort und seine genaue Bedeutung ein Begriff? In den meisten Fällen lautet die Antwort an dieser Stelle wohl „Nein“. Was sich genau hinter dem Wort „Palliativmedizin“ verbirgt und wo die Abgrenzung zu verwandten Begriffen liegt, haben wir an dieser Stelle für Sie aufgeschlüsselt. Des Weiteren erhalten Sie Informationen über die Aufgaben der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin und inwieweit palliative Versorgung in einer Patientenverfügung Berücksichtigung finden kann.

Wie ist die Definition von Palliativmedizin?


Palliativ ist eine Abwandlung des lateinischen Wortes Pallium und bedeutet „schützender Mantel“. Es beschreibt die Medizin, die sich mit der Behandlung von schwerst- und sterbenskranken Personen befasst. Die Palliativversorgung und damit auch die Palliativmedizin soll eine erhöhte Lebensqualität und die Leidlinderung eines unheilbar kranken Patienten sichern. Sie kann in Pflegeeinrichtungen, aber auch zu Hause angewendet werden. Neben der Linderung von physischen Leiden hat die Palliativmedizin auch zum Ziel, psychosoziale und spirituelle Leiden zu mildern. Die Definition der Palliativmedizin beschreibt eine der drei Aspekte von Palliativcare.

Palliativmedizin

Welche weiteren wichtigen Palliativbegriffe existieren?


Neben Palliativmedizin wird noch von Palliativcare, Palliativversorgung und Palliativpflege gesprochen. Was ist der Unterschied zwischen diesen Begriffen?

Palliativversorgung


Im deutschen Sprachgebrauch wird üblicherweise der Oberbegriff Palliativversorgung statt Palliativcare synonym verwendet.

Palliativcare


Palliativcare (englisch: Palliative Care) ist ein international verwendeter Überbegriff, um das Leistungsspektrum der drei Palliativbereiche Hospizarbeit, Palliativmedizin und Palliativpflege als Ganzes zusammenzufassen. Palliativcare ist als Konzept zu verstehen, nach dem interdisziplinär (also verschiedene Fachrichtungen) zusammengearbeitet wird. Hierzu gehören Pflegekräfte, Mediziner, Psychchologen, Physiotherapeuten, Seelsorger, Sozialarbeiter und andere. Im Zentrum der Arbeit steht die Betreuung der sterbenden Patienten, damit diese mit möglichst wenig Leiden und Schmerzen außerhalb einer Intensivstation sterben können. Die Medikamentengabe zur Schmerzfreiheit (siehe auch „Sedierung“) kann zu einer weiteren Verkürzung des Lebens führen. Für die Patienten, die eine Palliativversorgung wünschen, ist die gewonnenen „Lebensqualität“ in ihren letzten Monaten, Tagen oder Stunden aber meist wichtiger, als das etwas längere Leben bei einer „Maximalversorgung“.

Palliativpflege


Die Palliativpflege umfasst im Wesentlichen die Fachkenntnisse von Pflegefachkräften. Die Therapie, welche die Palliativpflege bezweckt, soll durch pflegerische Maßnahmen die Würde und die Autonomie schwerkranker oder sterbender Menschen wahren. Damit steht nicht die Lebensverlängerung „um jeden Preis“ im Mittelpunkt, sondern die Aufrechterhaltung der Lebensqualität.

Welche Aufgaben hat die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin?


Die 1994 gegründete Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin hat es sich zur Aufgabe gemacht, als bundesweites Netzwerk eine Verbindung zwischen der Medizin, der Pflege und anderen in der Palliativversorgung tätigen Berufsgruppen herzustellen und aufrecht zu erhalten.

Wo erhalte ich Palliativmedizin?


Eine palliative medizinische Versorgung erhalten Patienten heutzutage bereits in Krankenhäusern (teilweise auf speziellen Palliativstationen), in Hospizen oder auch zu Hause. Ambulante Palliativstationen bieten die palliative Betreuung durch speziell ausgebildete Palliativpflegekräfte an, um in häuslicher Umgebung den letzten Weg gehen zu können. Diese arbeiten meist eng mit Ärzten oder auch ausgebildeten Palliativmedizinern zusammen.

Wie teuer ist eine palliativmedizinische Versorgung?


Ob im Krankenhaus, in Hospizen oder zuhause, Menschen palliativ zu versorgen, kostet Geld. In Deutschland ist die Pflege und medizinische Betreuung von Palliativpatienten jedoch gut abgesichert. Die Palliativversorgung wird im Sozialgesetzbuch geregelt. Seit dem 1. August 2009 gilt, dass gesetzlich Versicherten keine Hospiz-Kosten in Rechnung gestellt werden dürfen. Bei Privatpatienten entscheidet die vertragliche Regelung. Besonders das Kleingedruckte sollten Sie hier genauer unter die Lupe nehmen. 

Seit dem 1. Dezember 2015 gilt zusätzlich das „Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (HPG)“, wodurch die Palliativmedizin ausdrücklich Bestandteil der Regelversorgung in der gesetzlichen Krankenversorgung wurde.

Wie teuer ist eine palliativmedizinische Versorgung?


Ob im Krankenhaus, in Hospizen oder zuhause, Menschen palliativ zu versorgen kostet. In Deutschland ist die Pflege und medizinische Betreuung von Palliativpatienten jedoch gut abgesichert. Die Palliativversorgung wird im Sozialgesetzbuch geregelt. Seit dem 1. August 2009 gilt, dass gesetzlich Versicherten keine Hospiz-Kosten in Rechnung gestellt werden dürfen. Bei Privatpatienten entscheidet die vertragliche Regelung. Besonders das Kleingedruckte sollten Sie hier genauer unter die Lupe nehmen. 

Seit dem 1. Dezember 2015 gilt zusätzlich das „Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (HPG)“, wodurch die Palliativmedizin ausdrücklich Bestandteil der Regelversorgung in der gesetzlichen Krankenversorgung wurde.

Wer übernimmt die Kosten für eine palliative Versorgung?


Die Kosten für palliativmedizinische Versorgung – egal ob durch Hausarzt, Schmerztherapeuten oder Palliativmediziner, in häuslicher oder ambulanter Pflege – werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Ist eine Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegeversicherung festgestellt, kommen noch Leistungen der Pflegekassen hinzu – z.B. für, für die palliative Pflege nötige Umbauten im häuslichen Umfeld.

Dies gilt auch weitestgehend für Hospizkosten: Ist die Heilung ausgeschlossen, liegt die voraussichtliche Lebenszeit im Bereich weniger Wochen und hat ein Arzt die Notwendigkeit der stationären Hospizversorgung bestätigt, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen 90 Prozent der Kosten bei Erwachsenen. Bei Kindern liegt die Kostenübernahme bei 95 Prozent. Die restlichen Kosten übernehmen in der Regel die Hospize oder deren Träger. Wichtig: Bei privaten Krankenkassen besteht in diesem Fall keine Verpflichtung zur Kostenübernahme.

Seit dem 1. Dezember 2015 gilt zusätzlich das „Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (HPG)“, wodurch die Palliativmedizin ausdrücklich Bestandteil der Regelversorgung in der gesetzlichen Krankenversorgung wurde.

Palliativversorgung: Kosten pro Monat für Privatpatienten


Sind Sie Privatpatient und möchten Ihre palliative Versorgung in einem Hospiz erhalten, kann dies ggf. teuer werden, denn die Privaten Krankenversicherungen sind, sofern diese Leistung nicht vertraglich vereinbart worden ist, zu keiner Übernahme der Kosten verpflichtet. Im Durchschnitt kostet der Aufenthalt eines Gastes 200 bis 250 Euro pro Tag. Auf den Monat gerechnet, müssen Sie für also mit einer Summe von 6.000 bis 7.500 Euro rechnen, sofern die Versicherung die Kosten nicht wie häufig aus Kulanzgründen übernimmt.

Was ist eine palliative Sedierung?


Der medizinisch korrekte Ausdruck für die palliative Sedierung ist die terminale Sedierung. Ihr Ziel ist, das Bewusstsein des Patienten soweit zu senken, dass Schmerzen und Ängste mit maximaler Effizienz minimiert werden können. Diese Therapie kann in einem Krankenhaus, Pflegeheim oder aber auch zu Hause durchgeführt werden. Sie kann bis zu einer vorübergehenden Narkotisierung reichen.

Worin unterscheidet sich eine palliative Sedierung von der Sterbehilfe?


Im Gegensatz zur Sterbehilfe, hat die palliative Sedierung nicht zum Ziel, den Patienten sterben zu lassen, sondern dient einzig und allein der Kontrolle von Symptomen. Der Sterbeprozess soll seinen natürlichen Weg gehen, ohne den Sterbenden auf seinem letzten Weg zu starken Schmerzen und Ängsten auszusetzen. Bei der Sterbehilfe wird der Tod absichtlich herbeigeführt. Die aktive Sterbehilfe ist in Deutschland auch verboten.

Was hat Palliativversorgung mit einer Patientenverfügung zu tun?


Die Palliativversorgung ist ein Konzept mit dem Ziel, in Würde und mit möglichst aufrecht erhaltender Lebensqualität zu sterben. Meine Patientenverfügung bietet eine solche Betreuung zur Auswahl an. Sie können also statt „Ich will alle lebensverlängernden Maßnahmen, die gehen“ oder „Ich will keine lebensverlängernden Maßnahmen“ auch diese Art zur Versorgung wählen. Weiterhin können Sie einen Ort zum Sterben wählen, falls das umsetzbar ist, z.B. Hospiz, zu Hause, Palliativstation im Krankenhaus und weiteres.

Wichtig ist zu wissen, dass die Palliativversorgung zu Hause dem Wunsch nach Organspende widerspricht. Für eine Organtransplantation muss der Kreislauf mit intensivmedizinischen Maßnahmen aufrechterhalten bleiben. Somit ist eine Versorgung auf der Intensivstation einer Klinik hierfür in der Regel notwendig. Gewebespenden (z.B. Netzhaut) sind ggf. auch mit einem Versterben zu Hause vereinbar. Weitere Auskünfte können Sie durch einen Arzt erhalten.

Patientenverfügung und Organspendewunsch sollten aufeinander abgestimmt sein, damit ein vorhandener Organspendeausweis auch seinen Zweck erfüllt. Bei Meine Patientenverfügung ist dieser bereits integriert.

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