Kurz-Check zur Überprüfung Ihrer Patientenverfügung


Beantworten Sie bitte ganz einfach die nachfolgenden Fragen. Sollten Sie dabei eine der Fragen mit NEIN beantworten, empfehlen wir Ihnen die Erstellung einer neuen BGH-konformen Patientenverfügung.

  • Sind in Ihrer Patientenverfügung konkrete intensivmedizinische Maßnahmen benannt, wie z.B. „künstliche Ernährung“, „künstliche Beatmung“, „künstliche Flüssigkeitszufuhr“, etc.?
  • Haben die Verfügungen einen Bezug zu bestimmten Behandlungssituation, wie z.B. „Unmittelbarer Sterbeprozess“, „Endstadium unheilbare Krankheit“, „Unfall“, etc.?
  • Beziehen sich die Verfügungen auf bestimmte Krankheitsbilder wie z.B. „Demenz“, „Wachkoma“, etc.?

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Sie haben eine Patientenverfügung und wollen wissen, ob diese ausreichend konkret formuliert ist?


Der BGH hat hohe Anforderungen an die Formulierung wirksamer Patientenverfügungen gestellt. Die dem Fall zugrunde liegende Patientenverfügung entspricht durchaus gängigen und häufig verwendeten Mustern. Ein Klick auf die unten stehende Abbildung (unverändert aus dem Beschluss vom 6. Juli 2016 – XII ZB 61/16 des BGH entnommen) ermöglicht Ihnen den Vergleich mit Ihrer eigenen Patientenverfügung.

Patientenverfügung aus BGH-Urteil

Sollte Ihre Patientenverfügung ähnlich formuliert sein, empfehlen wir Ihnen eine Neuerstellung.

Sie wollen es genauer wissen? Individuelle Prüfung Ihrer Patientenverfügung


Die Experten vom Zentrum für Angewandte Ethik – ethikzentrum.de überprüfen Ihre Patientenverfügung auch gerne individuell und ausführlich. Dieser Service ist kostenpflichtig (40,00 Euro). Seit über 15 Jahren bietet das Informationsportal umfassende Informationen zum Thema „Patientenverfügung“ und wird von vielen Nutzern als wertvolle Informationsquelle genutzt.

Mehr unter www.ethikzentrum.de

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Worauf es ankommt

Sie möchten genau wissen, worauf es bei einer Patientenverfügung ankommt? Wir haben detaillierte Informationen für Sie, worauf Sie bei einer Erstellung Ihrer Patientenverfügung achten müssen.

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