Künstliche Beatmung & Corona: Entscheiden Sie über Ihre Versorgung

Auch bei der Abwägung der Frage, ob man sich gegen das Corona-Virus impfen lassen möchte, bleibt eine der wichtigsten Fragen, welche Konsequenzen eine Corona-Infektion für die Gesundheit hat. Bei Risikopatienten kann eine Covid-19 Erkrankungen zu erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Eine Erkrankung macht oft intensivmedizinische Therapien notwendig.

Mit Hilfe einer Patientenverfügung können Sie für diesen Fall vorsorgen und verbindliche Festlegungen treffen. Damit wahren Sie Ihre Selbstbestimmung und schützen Ihre Angehörigen davor, in einer ohnehin belastenden Situation schwerwiegende Entscheidungen treffen zu müssen. Immer wieder wird jetzt auch die Frage gestellt, was man im Zusammenhang mit dem Risiko an Corona zu erkranken, bei der Erstellung einer Patientenverfügung beachten muss.

Zudem gewinnt die Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der Angehörigen mit Hilfe einer Vollmacht bzw. Vorsorgevollmacht in diesen Zeiten an Bedeutung.

Hier erhalten Sie Antworten zu den häufigsten Fragen: 

Risiko einer Corona Infektion: Die Künstliche Beatmung


Die Folge einer Covid-19 Erkrankungen kann sein, dass Risikopatienten künstlich beatmet werden müssen. Bei einer künstlichen Beatmung wird ein Plastikschlauch durch Mund oder Nase in die Luftröhre eingeführt (Intubation) und der Patient wird mit Luft und Sauerstoff versorgt. Bei einer längeren Beatmung kann der Schlauch auch direkt von außen in die Luftröhre eingeführt werden (Tracheotomie). 

Eine weniger invasive Methode ist die Beatmung über eine Atemmaske. Dabei werden unter Druck Luft und Sauerstoff in die Lunge gepresst. Dies unterstützt die eigene Atmung, ersetzt sie aber nicht. 

Sedierung und künstliche Ernährung bei Beatmung wegen Corona – Erkrankung


Menschen, die beispielsweise als Corona-Patient intubiert werden oder die mittels einer Tracheotomie beatmet werden müssen, haben häufig Angst und Schmerzen. Als Folge müssen sie zur Beruhigung sediert werden. Die künstliche Beatmung und die Sedierung führen aber dazu, dass die betroffenen Menschen zusätzlich noch einer künstlichen Ernährung bedürfen und mit Flüssigkeit versorgt werden müssen. Dies geschieht über Infusionen oder über eine Magensonde.

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Warum in Zeiten von Corona eine Patientenverfügung noch wichtiger geworden ist?


Anlässlich der Coronakrise machen wir uns über vieles Gedanken. Wie werden die Kinder versorgt, wenn Kita und Schule geschlossen sind? Wie geht es mit dem Job weiter? Was passiert mit einem geliebten Menschen, wenn er oder sie an Covid-19 erkrankt? Im Rahmen einer Patientenverfügung kann ich für eine Vielzahl von Situationen festlegen, wie ich behandelt werden möchte und damit meine Selbstbestimmung wahren. Die Corona-Pandemie ändert daran im Grundsatz nichts. Allerdings steigt das Risiko, in eine Situation zu kommen, in denen diesbezügliche Festlegungen von Bedeutung sind. Es liegt daher nahe, sich jetzt damit zu beschäftigen.

Werde ich im Falle einer Covid-Erkrankung mit einer Patientenverfügung in der Klinik benachteiligt?


Zu allererst gilt es klarzustellen: eine Patientenverfügung entfaltet ihre Wirkung erst im Falle der Einwilligungsunfähigkeit des Patienten. Bei einer Einlieferung in eine Klinik mit Corona-Verdacht bzw. auch einer bereits festgestellten Coronainfektion ist der Patient im Normalfall einwilligungsfähig und wird dazu aufgefordert werden, in die möglicherweise in Betracht kommenden intensivmedizinischen Maßnahmen einzuwilligen. Die Patientenverfügung ist in diesem Stadium erst einmal irrelevant. Eine Patientenverfügung gewinnt also erst dann an Bedeutung, wenn der Patient bei einem schweren Verlauf der Krankheit seine Einwilligungsfähigkeit verlieren sollte und Situationen entstehen, die nicht mehr durch seine zuvor gegebene Einwilligung in die Behandlung abgedeckt sind.

In einer rechtswirksamen, nach Urteilen des Bundesgerichtshof konformen Patientenverfügung beschreibt man konkrete Situationen und benennt dazu jeweils die intensivmedizinischen Maßnahmen, die man sich in der jeweiligen Situation wünscht bzw. ablehnt. Empfohlen werden hier Situationsbeschreibungen wie z.B. „Im Verlauf einer schweren unheilbaren Krankheit wünsche ich…“. Nachdem es sich bei einer Covid-19 Erkrankung um keine unheilbare Krankheit handelt, finden die Regelungen, die man in einer Patientenverfügung für die Situation „Unheilbare Krankheit“ getroffen hat, keine Anwendung.

Eine weitere häufig benannte Situation ist „Wenn ich mich unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess befinde, wünsche ich…“. Selbst bei einem schweren Verlauf einer Corona-Erkrankung handelt es sich dabei erst einmal definitiv nicht um einen unabwendbaren Sterbeprozess. Erst wenn nach Beurteilung der Ärzte und Bevollmächtigten dieser Zustand im weiteren Verlauf tatsächlich eintreten sollte, greifen Regelungen, die man für diese Situation getroffen hat. Hat ein Mensch für diese Situation ein Unterbleiben oder eine Beendigung von intensivmedizinischen Maßnahmen verfügt, hat er dies auf der Basis seiner ganz individuellen Wertvorstellungen vermutlich gut überlegt entschieden. Ob nun Corona oder eine andere Krankheit zu diesem Zustand führt, hat den Verfasser dabei nicht bewegt. Wenn also eine derartige Regelung verfügt ist, entspricht das letztendlich einfach dem Wunsch des Patienten.

Wenn in Ihrer Patientenverfügung die Situationen jedoch nicht, wie oben beschrieben, konkret benannt sind, sollten Sie hier weiterlesen.

Was hat es damit auf sich, dass Impfgegner bzw. Ungeimpfte mit einer Patientenverfügung auf eine Krankenhausbehandlung verzichten sollen?


Der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) hat am 15. November auf seiner Facebook-Seite die Impfgegner dazu aufgefordert, eine Patientenverfügung zu unterschreiben, in der sie auf die Krankenhausbehandlung verzichten sollen. Boris Palmer ist für seine polarisierenden Statements bekannt. Mit seinem möglicherweise überzeichneten Appell verbindet er die Botschaft, dass damit für die anteilig wesentlich weniger Erkrankten bei den Geimpften genügend Betten vorhanden seien, um sie behandeln zu können.

Meine Patientenverfügung will ihre grundsätzlich neutrale Position nicht verlassen und sich zu der Aussage nicht positionieren, jedoch in diesem Zusammenhang auf einen wichtigen Punkt hinweisen: Eine derartige Aussage transportiert einmal mehr den falschen Eindruck, dass der Inhalt einer Patientenverfügung darauf Einfluss hätte, ob man im Krankenhaus eine Covid-Behandlung erhält. Wenn jemand, wie in den allermeisten dieser Fälle, einwilligungsfähig mit entsprechenden Symptomen in ein Krankenhaus eingeliefert wird, stimmt er selbst einer Behandlung zu oder lehnt diese ab. Die Patientenverfügung wird hier überhaupt nicht zu Rate gezogen (siehe oben).

Im Rahmen einer Patientenverfügung eine künstliche Beatmung abzulehnen, ist aber natürlich vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie eine ernsthafte Entscheidung mit entsprechenden Folgen. Und im Gegensatz zu der provokanten Äußerung von Boris Palmer in die Richtung der Corona-Impfgegner, kann es sich dabei durchaus um den ernsthaften Wunsch von Menschen handeln. Wenn Menschen z.B aufgrund eines generell schlechten Gesundheitszustands in hohem Alter die aller Voraussicht nach schweren Folgen einer künstlichen Beatmung und der damit verbundenen Sedierung nicht mehr auf sich nehmen wollen, ist eine entsprechende Verfügung im Rahmen einer Patientenverfügung eine durchaus nachvollziehbare Möglichkeit, seine Selbstbestimmung zu wahren.

Wann sollte ich vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie eine neue Patientenverfügung erstellen?


Sollten Sie also eine Patientenverfügung erstellt haben, in der die oben genannten Situationen ähnlich klar beschrieben sind, gibt es auch in der Corona-Krise keinen Handlungsbedarf für Sie. Verfügen Sie jedoch über eine, wie leider immer noch häufig zu findende, sehr allgemein formulierte Patientenverfügung empfehlen wir eine Neuerstellung. Dies ist unabhängig von einer möglichen Covid-19 Erkrankung besonders dann anzuraten, wenn die Situationen, in denen die Patientenverfügung gelten soll, nicht eindeutig beschrieben sind. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat 2016 Kriterien festgelegt, nach denen eine Patientenverfügung den Patientenwillen hinreichend konkret wiedergibt. Danach muss sich aus der Patientenverfügung eine konkrete Behandlungsentscheidung des Patienten ableiten lassen. Dazu müssen bestimmte ärztliche Maßnahmen genannt und spezifizierten Krankheiten oder Behandlungssituationen beschrieben werden. 

Welcher Inhalt für eine wirksame Patientenverfügung entscheidend ist und welche Kriterien der BGH festgelegt hat, haben wir hier für Sie zusammengefasst: Jetzt mehr erfahren

Möglicherweise waren Sie sich der Bedeutung der in der Patientenverfügung beschriebenen Situationen auch nicht bewusst. Oder Sie haben aufgrund der Berichterstattungen über Corona darüber noch einmal nachgedacht und bewerten die Situationen jetzt auch neu. Auch dann empfiehlt es sich, eine neue Patientenverfügung zu erstellen oder die bestehende anzupassen. 

Jetzt BGH-konforme Patientenverfügung erstellen

Was gibt es also "wegen Corona" in Bezug auf Patientenverfügungen zu bedenken?


Der Erstellungsprozess bzw. die Vorlage einer Patientenverfügung sollte unbedingt die Möglichkeit bieten, für verschiedene Lebens- (bzw. Krankheits-) Situationen unterschiedliche Festlegungen zur medizinischen Behandlung und Versorgung im Ernstfall treffen zu können. Mit einer derartigen Patientenverfügung ist man in der Lage, die z.B. bei einer Corona-Erkrankung so wichtige künstliche Beatmung in Abhängigkeit der allgemeinen Lebenssituation und der Schwere des Krankheitszustand zu regeln. Hat man dies gut überlegt und detailliert verfügt, ist die Angst, bei der Behandlung wegen einer Patientenverfügung benachteiligt zu werden, also unbegründet.

Viele im Umlauf befindliche Vorlagen oder Formulare sehen diese Möglichkeit der Differenzierung jedoch nicht vor. Auch die früher üblichen, sehr allgemein gehaltenen Patientenverfügungen, bergen das Risiko, genauso allgemein und ungenau interpretiert zu werden, wie sie formuliert worden sind.

Warum es in Zeiten von Corona wichtig ist Vollmacht bzw. Vorsorgevollmacht zu erstellen


Familien unterstützen sich in diesen Zeiten Generationen-übergreifend. Die ältere Generation ist aufgrund des erhöhten Risikos angehalten, sich so gut wie möglich vom öffentlichen Leben fernzuhalten, aber auch eine junge Familie kann beispielsweise aufgrund einer Quarantäne gezwungen sein, zuhause bleiben zu müssen.

Eine vorbeugende gegenseitige Ermächtigung der Generationen untereinander mit Hilfe einer Vorsorgevollmacht kann hier für den Fall der Fälle vieles erleichtern und stellt eine sofortige Handlungsfähigkeit der Familienangehörigen sicher. Das gilt für den Fall der eigenen Erkrankung natürlich umso mehr. Im Rahmen der Erstellung Ihrer Vorsorgedokumente bei Meine Patientenverfügung können Sie dies ganz einfach und ohne Notar mit erledigen.

Wieviele Beatmungsplätze gibt es in Deutschland? Wieviele dieser Intensivbetten sind davon aktuell frei?


Alle Schutz- und Vorkehrungsmaßnahmen haben insbesondere zum Ziel, den Verlauf der Ausbreitung des Covid-19 Virus zu verlangsamen, um unser Gesundheitssystem nicht zu überlasten. Oberste Priorität ist dabei, eine ausreichende Anzahl an Intensivbetten vorzuhalten, um schwer Erkrankte schnell und bedarfsgerecht behandeln zu können. Die nebenstehenden Zahlen basieren auf den Zahlen des Intensivregisters der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) und werden regelmäßig von uns aktualisiert. Es ist das einzige Register, welches auf tatsächlich, tagesaktuell von den Kliniken gemeldeten Zahlen basiert.

Anzahl Intensivbetten

Quelle divi, Stand 03.06.2020

belegt frei
Nicht-invasiv 6.322 3.040
invasiv 14.031 8.206
ECMO* 164 572
SUMME 20.517 11.818

*Extrakorporale Membranoxygenierung

Und noch etwas spricht dafür, jetzt vorzusorgen


Die Situation ist absolut außergewöhnlich und wir haben dabei alle unsere individuellen Herausforderungen zu meistern. So hat ein Teil von uns nun unfreiwillig viel Zeit, die er auch größtenteils zuhause verbringen soll. Warum also jetzt nicht diese Zeit positiv und konstruktiv für Dinge zu nutzen, die man sich schon lange vorgenommen hat, aber aus Zeitmangel immer aufgeschoben hat?

Was ist rechtlich noch wichtig und interessant?

Wir halten auch rechtliche Hintergrundinformationen in Bezug auf unsere Vorsorgedokumente für Sie bereit. In diesem Abschnitt finden Sie Antworten zu häufigen rechtlichen Fragestellungen.

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Welche ethischen Aspekte sind wichtig?

Auch ethische Fragestellungen in Bezug auf unsere Vorsorgedokumente beantworten wir Ihnen. Erhalten Sie weitere ethische Hintergrundinformationen.

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FAQ - Die häufigsten Fragen - schnell beantwortet

    • Auch wenn uns die Corona-Pandemie derzeit fest im Griff hat und Berichte über die Situation in den Krankenhäusern in allen Medien sind, unterscheidet sich die Behandlung nicht von anderen intensivtherapeutischen Situationen im Krankenhaus.
    • Medizinisches Personal muss und wird sich bei einer Behandlung immer am erklärten oder mutmaßlichen Patientenwillen orientieren. Dies gilt natürlich auch, wenn es um eine Covid-19 Behandlung geht.
    • Eine Patientenverfügung entfaltet ihre Wirkung erst im Falle einer Einwilligungsunfähigkeit des Patienten. Bei einer Covid-19 Erkrankung liegt eine solche Einwilligungsunfähigkeit im Normalfall nicht vor. Erst bei einem schweren Verlauf der Erkrankung kann es jedoch zu einer Einwilligungsunfähigkeit kommen, bei der dann auch die Patientenverfügung greift. Genau wie bei anderen schweren Erkrankungen ist es wichtig, in der Patientenverfügung die Bedingungen für das Aufrechterhalten oder Unterlassen beispielsweise einer künstlichen Beatmung klar zu beschreiben, so dass sie dem eigenen Willen entsprechen.
    • Die Frage ist also final wie folgt zu beantworten: Mit einer derart differenziert erstellten Patientenverfügung werden Sie beatmet, wenn Sie beatmet werden wollen und nicht mehr beatmet, wenn Bedingungen eintreten, für die Sie eine Beatmung nicht mehr wünschen.

Viele Menschen fragen sich, ob sie gerade in Zeiten von Corona eine Patientenverfügung benötigen? Diese Frage kann man nur eindeutig mit Ja beantworten. 

    • Eine Patientenverfügung, gemeinsam mit einer Vorsorgevollmacht, sollte jeder Mensch unabhängig vom Alter und nicht nur wegen einer möglichen Covid-19 Erkrankung haben. 
    • In der Corona-Krise ist eine Patientenverfügung besonders wichtig, weil gerade für die Gruppe der Risikopatienten eine der häufigsten Folgen einer COVID-19 Erkrankung ist, dass sie künstlich beatmet werden müssen. Wenn man für sich eine künstliche Beatmung aber ausgeschlossen hat, ist es wichtig, die Situationen klar zu beschreiben, für die dies gelten oder auch nicht gelten soll. Nur dann ist für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte und auch für die Angehörigen der Wille eindeutig erkennbar. Und Sie können sich sicher sein, dass Ihre Behandlungswünsche korrekt umgesetzt werden, auch wenn Sie sich dazu nicht mehr äußern können.
    • Der Bundesgerichtshof hat Kriterien definiert, die für eine wirksame Patientenverfügung entscheidend sind. Diese Kriterien gelten natürlich auch in der Corona-Krise.  

Viele Menschen aus der Gruppe der Risikopatienten befürchten, dass sie bei einer Covid-19 Erkrankung künstlich beatmet werden müssen. 

    • Die Covid-19 Erkrankung führt gerade bei Risikopatienten häufig zu Atemnot. Eine künstliche Beatmungen kann daher eine lebensrettende Maßnahme sein, wenn Menschen aufgrund einer Covid-19 Erkrankung auf eine Intensivstation eingeliefert werden müssen. 
    • Eine künstliche Beatmung geht oft auch mit einer Sedierung und einer künstlichen Ernährung einher. Alles drei sind belastende Maßnahmen, welche die persönliche Freiheit erheblich einschränken. Darum ist die künstliche Beatmung auch eine der wichtigsten intensivmedizinischen Maßnahmen die man in einer Patientenverfügung regeln sollte. 
    • Um diese Folge der Corona-Pandemie medizinisch in den Griff zu bekommen, ist die Zahl der Beatmungsplätze in deutschen Krankenhäusern im Zuge der Corona-Krise deutlich erhöht worden.