Worauf es bei einer Patientenverfügung ankommt

Unklare Formulierungen, fehlende Verfügbarkeit und widersprüchliche Verfügungen erschweren die gewünschte Anwendung von Patientenverfügungen. Damit die Patientenverfügung zur gewünschten Anwendung kommen kann, sollte folgendes beachtet werden.

Neutral und anwenderfreundlich


Grundsätzlich geht es bei einer Patientenverfügung um Ihre individuelle Ansicht und Ihre Werte zur Lebensführung bis hin zum würdevollen Sterben. Informationen und Beratungsangebote sollten deshalb möglichst frei von subjektiven Einflussfaktoren sein und sich in verständlicher und anwenderfreundlicher Weise auf die entscheidungsrelevanten Informationen beschränken.

Eindeutig und widerspruchsfrei


Die Wirksamkeit von Patientenverfügungen steht und fällt mit der Eindeutigkeit des erklärten Patientenwillens. Zweifel am erklärten Patientenwillen ergeben sich zum Beispiel aus pauschalen Willenserklärungen (z. B. wenn Vorerkrankungen nicht berücksichtigt werden) oder bei widersprüchlichen Willenserklärungen. Ankreuzformulare, wie sie in großer Anzahl angeboten werden, lassen weder Spielraum für individuelle Wertevorstellungen, noch gewährleisten diese eine differenzierte und widerspruchsfreie Dokumentation des Patientenwillens. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) auch 2016 in einem wegweisenden Urteil bestätigt. Bislang war es gängige Praxis, die Voraussetzungen zur Ablehnung von lebenserhaltenden Maßnahmen nicht zu spezifisch zu formulieren, um nicht unbeabsichtigt bestimmte Konstellationen auszuschließen. In dieser Weise waren auch die Formulierungen in gängigen Formularen und Vorlagen gewählt. Der BGH fordert für die Wirksamkeit der Patientenverfügung nun jedoch eine Konkretisierung durch die Bezugnahme auf ausreichend spezifizierte Krankheiten oder Behandlungssituationen sowie die konkrete Benennung der gewünschten bzw. abgelehnten medizinischen Maßnahmen.

Aktuell und sofort verfügbar


Die Eindeutigkeit des erklärten Patientenwillens wird häufig auch dadurch eingeschränkt, weil Patientenverfügungen nach deren Erstellung nicht regelmäßig überprüft und nachvollziehbar bestätigt werden. Mit zunehmendem Alter ergeben sich jedoch Zweifel, ob die ursprünglich getroffenen Festlegungen tatsächlich noch dem aktuellen Patientenwillen gerecht werden. In der Praxis stellen häufig auch die fehlende Bekanntheit oder die schlechte bzw. späte Verfügbarkeit von Vorsorgedokumenten ein Problem dar. In der Folge kann der erklärte Patientenwille nicht oder erst verzögert zur Anwendung kommen. In den ersten 48 Std. nach Eintritt einer kritischen gesundheitlichen Situation sind Verfügungen zu gewünschten oder nicht gewünschten lebenserhaltenden Maßnahmen jedoch besonders wichtig, da in diesem Zeitraum üblicherweise die wesentlichen intensivmedizinischen Maßnahmen mit dem Ziel der Stabilisierung eines Patienten stattfinden.

Bekannt und durchsetzbar


Für die optimale Durchsetzung des Patientenwillens ist es ebenso wichtig, vertraute Personen für die Wahrnehmung Ihrer Rechte zur bevollmächtigen. Eine ergänzende Betreuungsverfügung stellt zudem für besonders schwierige Fragen wie z. B. bei freiheitsentziehenden Maßnahmen sicher, dass vom Betreuungsgericht eine Person Ihres Vertrauens als gesetzlicher Betreuer bestellt wird.

ab
9,50 €

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