Welcher Inhalt ist für eine Patientenverfügung wichtig?

Grundsätzlich geht es um Ihre individuelle Ansicht und Wertevorstellungen zur Lebensführung bis hin zum würdevollen Sterben. Eine zwingende Form ist hierfür nicht vorgeschrieben. Allerdings sollten wesentliche Angaben nicht fehlen, damit der erklärte Patientenwille auch aussagekräftig ist und eindeutig Ihnen zugeordnet werden kann.

Wichtige Inhalte sind


  • Vor- und Familienname
  • Geburtsdatum
  • Anschrift
  • Datum
  • Unterschrift
  • konkrete Anwendungssituationen
  • Verfügungen zu medizinischen Maßnahmen
  • Vertrauenspersonen, die für die Durchsetzung sorgen sollen

Diese Angaben sind durch weitere Festlegungen und Ausführungen sinnvoll zu erweitern, damit keine oder nur wenige Auslegungsfragen entstehen (z.B. Ort der Versorgung, Wunsch zur Organspende, Entbindung von der Schweigepflicht, etc.).

Der Bundesgerichtshof fordert konkrete Formulierungen!


Das Gericht hatte im Jahr 2016 zu entscheiden, ob in dem verhandelten Fall die vorliegende Patientenverfügung den Willen der Patientin ausreichend konkret  wiedergibt, um die künstliche Ernährung zu beenden. Der BGH kam zu dem Entschluss, dass die Formulierung “keine lebenserhaltenden Maßnahmen” und die in der Patientenverfügung beschriebenen Anwendungssituationen dafür nicht ausreichend waren. In dem Urteil wurden die Anforderungen  definiert, die notwendig sind um einer Patientenverfügung eine bindende Wirkung zu verleihen.

Mehr über das Urteil und die Folgen erfahren

Die Unterschrift ist wichtig!


Ohne Unterschrift sind Ihre Vorsorgedokumente (Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung) grundsätzlich nicht gültig. Die zur Durchsetzung des Patientenwillens wichtigen Vollmachten sind ausschließlich im Original gültig. Je konkreter Sie Ihren Patientenwillen dabei beschreiben, umso gezielter und sicherer kann dieser auch tatsächlich berücksichtigt und umgesetzt werden. Die im Internet oft kostenlos zum Download angebotenen Formulare (Muster) lassen in der Regel keine situationsbezogen differenzierte Verfügungen zu, auch sind die Formulierungen oft unkonkret und nicht immer eindeutig. Dies kann zu Missverständnissen in der Auslegung und im Extremfall auch zur Unwirksamkeit führen.

Muss die Patientenverfügung von einem Notar beglaubigt werden?


Eine Beglaubigung Ihrer Vorsorgedokumente für gesundheitliche Angelegenheiten durch einen Notar ist hinsichtlich der Anerkennung bzw. Wirksamkeit nicht erforderlich. Wer möglichen Zweifeln dennoch vorbeugen möchte, kann die Einwilligungsfähigkeit zum Zeitpunkt der Erstellung und Unterzeichnung seiner Vorsorgedokumente durch eine vertraute Person oder einen Juristen schriftlich bestätigen lassen. Auch die Absprache mit einem Arzt Ihres Vertrauens und dessen schriftliche Bestätigung kann die Belastbarkeit weiter erhöhen. Wir bieten dafür spezielle Bestätigungsvermerke und Unterschriftsfelder an.

Muss sich ein Arzt an meine Patientenverfügung halten und muss ich ihn bei der Erstellung einbinden?


Informationen zur Patientenverfügung

Ja, Ärzte sind verpflichtet, sich an den dokumentierten Patientenwillen zu halten. Je eindeutiger dieser ist, desto besser kann er vom Arzt befolgt werden. Bei bestehenden Erkrankungen, die Sie zur Erstellung einer Verfügung veranlassen, sollten Sie einen Arzt einbinden. Eine Hinzuziehung eines Arztes oder die Erstellung durch oder mit ihm ist jedoch rechtlich nicht notwendig.

Wie häufig muss ich meine Patientenverfügung erneuern?


Sie können Ihre Verfügungen jederzeit ändern, widerrufen oder komplett neu aufsetzen. Abgesehen von notwendigen Änderungen gibt es keine zwingende (zeitliche) Vorgabe. In der Praxis hat sich jedoch ein Zeitraum von 2 Jahren bewährt, schließlich können sich Ihre Lebensumstände und Wertevorstellungen, wie auch die bevollmächtigten Vertrauenspersonen und deren Kontaktdaten im Laufe der Zeit ändern. Wir erinnern Sie in Verbindung mit dem Notfall- und Archivservice, der ein Bestandteil unseres premium Angebotspakets ist, regelmäßig daran, damit bleiben Ihre Dokumente immer aktuell.

Wo hinterlege ich meine Patientenverfügung?


Wichtig ist, dass Sie vertraute Personen über die Existenz Ihrer Vorsorgedokumente und deren Aufbewahrungsort informieren. Bevollmächtigte Vertrauenspersonen benötigen zudem ein Originalexemplar. Die Wirksamkeit Ihrer Vorsorge hängt im Ernstfall davon ab, wie schnell Ihre Verfügungen den behandelnden Ärzten vorliegen. Häufig dauert dies mehrere Tage, während dieser Ihre Verfügungen nicht berücksichtigt werden können.

Mit unserem optionalen Notfall- und Archivservice, der Bestandteil unseres premium Angebotspakets ist, runden wir Ihre Vorsorge ideal ab. Mediziner, Rettungskräfte und Pfleger erhalten mit dem Notfallcode auf Ihrer persönlichen Notfallkarte rund um die Uhr und von überall aus einen raschen Zugriff auf Ihre Vorsorgedokumente. Sie bestimmen dabei selbst, ob der Zugriff direkt erfolgen darf oder lediglich der Kontakt zu den ebenfalls individuell festlegbaren zugriffsberechtigten Personen hergestellt werden soll. Ihr erklärter Wille kann im Ernstfall somit bereits nach wenigen Stunden berücksichtigt werden.

Haben meine Familienangehörigen nicht automatisch eine Vollmacht für mich?


Nein, nicht einmal der Ehepartner ist automatisch bevollmächtigt. Ein Familienangehöriger kann nicht über medizinische Maßnahmen entscheiden, wenn dafür keine Bevollmächtigung vorliegt. Im Ernstfall könnte ein vom Gericht bestellter hauptamtlicher Betreuer eingesetzt werden. Das können Sie verhindern, wenn Sie Ihre Vertrauensperson(en), die Ihren verfügten Willen durchsetzen sollen, mit einer Vorsorgevollmacht ausstatten und Ihre „Wunschperson“ für eine eventuell notwendige Betreuung in einer Betreuungsverfügung benennen.

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9,50 €

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