Hirntod

Hirntod bedeutet: Wichtige Teile des Gehirns arbeiten nicht mehr und seine Funktionsfähigkeit ist für immer verloren. Eine korrekt medizinische Bezeichnung dieses Zustands lautet daher „der unumkehrbare Ausfall der gesamten Hirnfunktionen“ oder „der irreversible Hirnfunktionsausfall.“ Nach neurologischen Kriterien ist also der Tod eines Menschen eindeutig eingetreten. Das Gehirn führt seine Steuerungsfunktion nicht mehr aus. Nur mithilfe intensivmedizinischer Maßnahmen kann das Herz-Kreislauf-System künstlich aufrechterhalten werden. Im Bereich der Anthropologie (Wissenschaft vom Menschen) oder der Ethik gibt es darüberhinaus zu der Frage, wann genau im Sterbeprozess die Grenze zwischen Leben und Tod irreversibel überschritten wird, anderslautende und auch unterschiedliche Betrachtungsweisen.

Wie ein Hirntod diagnostiziert wird und was dies für den Patienten und Angehörige bedeutet, erfahren Sie hier. Außerdem erhalten Sie wichtige Informationen über die Zusammenhänge zwischen Organspende, Hirntod und den Festlegungen zu lebenserhaltenden Maßnahmen, die im Rahmen einer Patientenverfügung gemacht werden können.

Wie lautet die Definition für Hirntod?


HirntodIn der Definition für Hirntod oder irreversibler Hirnfunktionsausfall ist festgeschrieben, dass alle Hirnfunktionen unumkehrbar erloschen sein müssen. Das bedeutet, dass die Funktionen von Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm dauerhaft ausgefallen sein müssen. Der Funktionsausfall des gesamten Gehirns ist von Ärzten nach den Richtlinien der Bundesärztekammer festzustellen.

Was wird unter dem Hirntod verstanden?


Der Hirntod heißt heutzutage „irreversibler Hirnfunktionsausfall“. Oftmals wird aber noch vom weniger sperrigen Begriff „Hirntod“ gesprochen. Der unumkehrbare Hirnfunktionsausfall ist eine Grundvoraussetzung für die Organspende. Nur wenn dieser beim Organspender ärztlich diagnostiziert wurde, dürfen Organe transplantiert werden. Einige Menschen, die sich Gedanken über einen Organspendeausweis und ihre Bereitschaft zur Organspende machen, sind hierzu verunsichert. Was bedeutet es, hirntot zu sein und wann darf eine Organentnahme überhaupt stattfinden?

Welchen Bezug hat der Hirntod zur Organspende?


Organe können nur bei aufrecht erhaltenem Kreislauf entnommen und transplantiert werden. Dafür sind intensivmedizinische Maßnahmen notwendig. Wenn der Körper künstlich beatmet und der Herzschlag künstlich aufrechterhalten wird, kann man daran den Todeseintritt nicht feststellen. Daher wird der Todeseintritt durch die Hirntodfeststellung diagnostiziert.

Führt beispielweise ein Unfallopfer einen Organspendeausweis mit sich oder liegt eine Erklärung in der Patientenverfügung vor, darf eine Organspende und infolgedessen die Organtransplantation nur dann vorgenommen werden, wenn der Hirntod vorliegt. Geregelt ist dies im Transplantationsgesetz. Die Feststellung des Hirntods dient dem Patienten auch als Sicherheit, um zu frühe Transplantationen zu vermeiden.

Wie erfolgt die Feststellung eines Hirntods?


Die Voraussetzungen für einen Hirntod sind bewusst sehr streng geregelt, um mögliche Fehlentscheidungen auszuschließen. Im ersten Schritt müssen die Ärzte einen irreversiblen Hirnfunktionsausfall diagnostizieren. Weitere Kriterien zur Feststellung des Hirntods sind eine Areflexie des Stammhirns, also das komplette Fehlen der Schmerzreaktion, der Augenreflexe sowie Husten- und Schluckreflexe, Bewusstlosigkeit oder Koma sowie der Verlust der Spontanatmung. Nach einer Wartezeit von 12 bis 72 Stunden wird die Diagnostik noch einmal wiederholt, um den unumkehrbaren Funktionsausfall des Gehirns zu bestätigen.

Nehmen Ärzte aufgrund bestimmter Organspendewünsche Einfluss auf die Feststellung des Hirntods?


Aufgrund der Skandale in Deutschland in der jüngsten Vergangenheit sind manche Menschen zum Thema Organspende verunsichert. Bei den Skandalen ging es aber darum, ob die gespendeten Organe auch die Personen erreichten, die sie am Dringendsten benötigten. Also die, die auf der Warteliste ganz oben stehen und ob die, die oben stehen, auch dahin gehören.

Damit die Organentnahme nicht „zu früh“ stattfindet, muss der Hirntod nach den Richtlinien der Bundesärztekammer von zwei erfahrenen Medizinern unabhängig voneinander beim Organspender festgestellt werden. Weiterhin organisiert ein ganzes Team mit einem Koordinator die medizinische Betreuung des Spenders. Auch damit werden Einzelinteressen ausgeschlossen.

Kann ein für hirntot erklärter Patient wieder aufwachen?


Mit der Feststellung des Hirntods wird der vollständige und irreversible (unumkehrbare) Ausfall des Gehirns des Patienten bescheinigt. Das bedeutet, dass das Gehirn die Atmung und den Herzschlag bei Abschaltung der intensivmedizinischen Maßnahmen nicht eigenständig steuern bzw. fortführen würde. Der Ausfall dieser Organe würde also in der Folge und damit auch deren organischer Tod eintreten. Wird die Diagnostik sachgerecht und sorgsam durchgeführt, wird der Organspender also nicht wieder „aufwachen“.

Was hat der Hirntod mit einer Patientenverfügung zu tun?


Wie beschrieben, kann der Organspendewunsch in eine Patientenverfügung aufgenommen werden. Meine Patientenverfügung sieht einen solchen Abschnitt vor, in dem Sie sogar die Organspende für unterschiedliche Situationen einzeln regeln können.

Außerdem ist darauf zu achten, dass sich die Verfügungen in der Patientenverfügung und der Organspendewunsch nicht widersprechen. Wie erwähnt, müssen für eine Transplantation der Organe intensivmedizinische Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Kreislaufes durchgeführt werden. Schließen Sie jedoch solche Maßnahmen, wie beispielsweise die künstliche Beatmung aus, widerspricht das Ihrem Wunsch nach Organspende. Mit der Aufnahme einer widerspruchsfreien Erklärung zur Organspendebereitschaft in die Patientenverfügung kann auf den Organspendeausweis verzichtet werden, auch weil auf dem Ausweis die oben angesprochene Wechselwirkung gar nicht umfassend genug behandelt werden kann.

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