Patientenverfügung Gültigkeit: Das ist zu beachten

Ab wann ist eine Patientenverfügung gültig und gilt das auf ewig? Worin liegt der Unterschied von Gültigkeit und Wirksamkeit und wie wichtig ist eine notarielle Beglaubigung? Zur Gültigkeit von Patientenverfügungen gibt es viele Fragen, die Antworten finden Sie hier.

Wann ist eine Patientenverfügung gültig?


Für die rechtliche Gültigkeit einer Patientenverfügung müssen nur wenige Kriterien erfüllt sein. Diese sind im Paragrafen 1901a (1) des Bürgerlichen Gesetzbuches aufgeführt. Für eine rechtsgültige Patientenverfügung sind somit folgende Punkte zu beachten:

  • Sie müssen volljährig sein
  • Sie müssen einwilligungsfähig sein
  • Sie muss schriftlich abgegeben werden
  • Sie muss Ihre Unterschrift tragen

Somit ist eine Patientenverfügung auch ohne Notar und das Zuziehen eines Arztes gültig. Wie wirksam Ihre Verfügung im Sinne Ihres Willens ist, steht jedoch auf einem anderen Blatt. Es könnte also, trotz rechtlicher Gültigkeit, ein gewisser Auslegungsspielraum bestehen.

Unterscheidung: Gültigkeit und Wirksamkeit einer Patientenverfügung


Nach dem Gesetz ist Ihre Patientenverfügung also nur ungültig, insofern sie nicht von Ihnen unterschrieben wurde, nicht in schriftlicher Form vorliegt oder Sie zum Zeitpunkt der Erstellung nicht volljährig oder nicht im vollen Besitz Ihrer Einwilligungsfähigkeit waren. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Ihre Verfügung im Ernstfall zur Umsetzung Ihres vollumfänglichen Willens führt. Nicht weil Ihre Patientenverfügung nicht beachtet wird, sondern weil sie falsch ausgelegt werden könnte.

Der Inhalt einer Patientenverfügung wird im Anwendungsfall immer auf die Passgenauigkeit zur aktuell eingetretenen Situation geprüft und unterliegt daher auch immer einem gewissen Auslegungsspielraum. Dabei kann es dazu kommen, dass Ihr Wille falsch ausgelegt wird, insofern er nicht präzise genug formuliert wurde. Beschreiben Sie genau in welcher Situation und bei welcher Ausprägung dieser, Ihr Wunsch greifen soll und halten Sie ebenso fest, was in der jeweils anderen Lage beachtet werden soll. Nur so kann sichergestellt werden, dass Ihre Wünsche vollumfänglich berücksichtigt werden – und das spart im Ernstfall auch noch Zeit.

Die Hilfe bei der Erstellung durch einen Notar oder Rechtsanwalt ist somit zwar nicht rechtlich erforderlich, stellt aber sicher, dass das Dokument die formellen Anforderungen erfüllt. Eine hohe inhaltliche Qualität ist damit jedoch keineswegs garantiert. Zieht man bei der Erstellung lediglich einen Arzt zu Rate, werden vermutlich die medizinischen Belange in hohem Maße berücksichtigt sein, rechtliche Aspekte könnten jedoch Lücken aufweisen. In MeinePatientenverfügung.de ist das Fachwissen der Experten aller relevanten Fachrichtungen eingeflossen. Dies hilft Ihnen beim Erstellen einer sowohl rechtsgültigen, als auch im Sinne Ihrer Wünsche inhaltlich umfassend gestalteten Patientenverfügung.

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Wie lang ist eine Patientenverfügung gültig?

Grundsätzlich ist eine Patientenverfügung ohne zeitliche Einschränkungen gültig, insofern sie die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Das heißt, sie tritt mit Ihrer Unterschrift in Kraft und ist, insofern Sie nicht widerrufen oder sie vernichten, bis zu Ihrem Tode rechtskräftig.

Sie können jederzeit Änderungen vornehmen, solange Sie geistig und körperlich dazu in der Lage sind. Das schließt auch einen Widerruf ein. Ihre Patientenverfügung regelmäßig zu erneuern, ist sogar sehr ratsam, da sich Wünsche im Laufe Ihres Lebens ändern können. Außerdem können Sie innerhalb der Patientenverfügung Ihren Willen auf bestimmte Zeiträume festlegen, also festlegen, dass eine Maßnahme nur in dieser einen entsprechenden Situation umgesetzt werden soll.

Mit einer gut gepflegten Patientenverfügung verhindern Sie, dass bei der Anwendung des Dokuments Zweifel entstehen. Um Fehlinterpretationen auszuschließen, sollten Sie darum Ihre Patientenverfügung alle 24 Monate prüfen und mit Ihrer Unterschrift erneuern. MeinePatientenverfügung hilft, Formulierungen aktuell zu halten und bei Bedarf ganz leicht anzupassen.

Ist eine Patientenverfügung auch ohne einen Notar gültig?

Für die Rechtsgültigkeit Ihrer Patientenverfügung ist kein Notar oder Rechtsanwalt notwendig. Sie tritt einzig durch Ihre Unterschrift in Kraft. Im Sinne der Wirksamkeit und exakten Auslegung ist es jedoch sinnvoll, sich das Fachwissen von Experten zunutze zu machen.

Oftmals scheint eine Formulierung im Auge des Patienten sehr klar und eindeutig. Die Lücken oder Unklarheiten treten erst dann auf, wenn Sie nichts mehr dazu sagen können. Dann werden Angehörige zu der fraglichen Formulierung befragt, die wiederum Ihren Willen ebenso wenig eindeutig ableiten können.

FAQ

Ja, ist sie. Eine Patientenverfügung bezieht sich lediglich auf den eigenen, persönlichen Willen und nicht auf andere Personen. Somit hat eine Scheidung keinerlei Einfluss auf die Gültigkeit der Patientenverfügung. Im Fall einer Vorsorgevollmacht sollten Sie jedoch Ihre Angaben nach einer Scheidung überdenken: Entsprechen der Inhalt und die darin benannten Personen wirklich noch den veränderten Umständen?

Nein, eine Patientenverfügung ist nur in schriftlicher Form und mit Ihrer Unterschrift gültig. Die Rechtskräftigkeit einer Patientenverfügung wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter dem Paragrafen 1901a geregelt. Eine mündliche Äußerung kann allenfalls als mutmaßlicher Patientenwille bei Entscheidungen mit berücksichtigt werden.

Nein, im rechtlichen Sinne ist Ihre Patientenverfügung mit Unterschrift unabhängig von deren Aufbewahrungsort rechtsgültig. Im Sinne der Wirksamkeit kann der Aufbewahrungsort jedoch entscheidend sein. Wird eine Patientenverfügung im Ernstfall nicht gefunden, bzw. weiß niemand von deren Existenz, kann sie auch nur schwerlich berücksichtig werden. Ratsam ist es also, vertrauten Personen von Ihrem Willen und dem Aufbewahrungsort zu berichten.

Ja, die Patientenverfügung ist nur im Original unterschrieben gültig. Eine bloße Kopie reicht nicht aus. Möchten Sie Ihre Patientenverfügung zur Sicherheit mehreren Angehörigen aushändigen, müssen Sie auch deren Exemplare unterschreiben.