BGH-Urteil vom 6. Juli 2016

Rechtssicherheit für Bevollmächtigte und Betreuer

Ein Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm macht deutlich, dass eine Patientenverfügung nicht nur zur Wahrung der Selbstbestimmung in gesundheitlich kritischen Situationen wichtig ist, sondern auch für Angehörige, bevollmächtigte Vertrauenspersonen und gesetzliche Betreuer.

Eine fundierte Patientenverfügung gibt Angehörigen in emotional belastenden Situationen die notwendige Klarheit und schützt Stellvertreter (Bevollmächtigte und Betreuer) vor rechtlichen Problemen. Ohne Patientenverfügung sind Stellvertreter den allgemeinen gesetzlichen Vorgaben verpflichtet. Insbesondere bei der Ablehnung oder dem Widerruf ärztlich empfohlener Behandlungsmaßnahmen entstehen nicht unerhebliche Haftungsrisiken.

Immer wieder kommt es vor, dass auch die nächsten Angehörigen (Ehegatten, Partner und Kinder) in emotional sehr belastenden Situationen unterschiedliche Auffassungen zum mutmaßlichen Patientenwillen vertreten und dabei die Entscheidungen der bevollmächtigten Stellvertreter in Frage stellen. Im konkreten Streitfall wurde ein Betreuer vor Gericht sogar der vorsätzlichen Tötung bezichtigt.

Der dem Urteil des OLG Hamm (Aktenzeichen 10 U 41/17) zugrunde liegende Sachverhalt verdeutlicht die Notwendigkeit zur Vorsorge und deren vielfältige Relevanz.

Was ist passiert?

Der Betreute ist auf Veranlassung des gerichtlich bestellten Betreuers nach einem Krankenhausaufenthalt wieder in das Altenheim zurückverlegt worden. Eine erneute Krankenhauseinweisung wurde vom Betreuer abgelehnt. Kurze Zeit später ist der Betreute verstorben. Eine Patientenverfügung hat nicht vorgelegen und es bestand auch vermeintlich keine Einigkeit zwischen Ärzten und Betreuer. Trotzdem hat der Betreuer so entschieden. In der Folge wurde von den Erben ein Gerichtsverfahren angestrengt, bei dem die Erben den Betreuer der vorsätzlichen Tötung beschuldigt haben.

Welche Kernaussagen hat das Gericht in seinem Urteil getroffen?

Ein Betreuer bedarf grundsätzlich der Genehmigung des Betreuungsgerichts, wenn er beabsichtigt, in den Abbruch einer medizinischen Behandlung des Betreuten einzuwilligen und dazu keine wirksame Patientenverfügung vorliegt. Diese Genehmigung ist nur dann nicht erforderlich, wenn zwischen dem Betreuer und dem behandelnden Arzt Einvernehmen darüber besteht, dass die Nichterteilung der Einwilligung in eine ärztliche Maßnahme oder deren Widerruf dem Willen des Betreuten entspricht. In diesem Fall kann dem Betreuer nicht der Vorwurf einer vorsätzlichen Tötung gemacht werden.

Welche Risiken bestehen für Stellvertreter ohne fundierte Patientenverfügung?

Eine fehlende oder mangels Eindeutigkeit unwirksame Patientenverfügung gefährdet nicht nur die Umsetzung des selbstbestimmten Patientenwillens, sondern setzt den Stellvertreter einem nicht unerheblichen rechtlichen Risiko aus. In der Folge unterliegt dieser bei der Ausübung seines Vertretungsauftrags dem Druck zur Abwägung zwischen der Wahrnehmung des mutmaßlichen Patientenwillens und den persönlichen Haftungsrisiken. Sinngemäß gilt das übrigens nicht nur für gerichtlich bestellte Betreuer, sondern auch für bevollmächtigte Vertrauenspersonen.

Welche Schlussfolgerungen für ein vorausschauendes und verantwortungsvolles Handeln lassen sich daraus ableiten?

Eine fundierte Patientenverfügung schafft Klarheit für die behandelnden Ärzte, Angehörige und Vertreter. Sie schützt somit alle Beteiligten. Hierbei kann quälenden Fragen und emotional belastenden Auseinandersetzungen wirksam vorgebeugt werden.

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Patientenverfügung Definition & Bedeutung

Warum bezahlen, wo es doch kostenlose Formulare gibt?

Immer wieder sprechen uns Interessenten darauf an, warum sie für die Erstellung einer Patientenverfügung etwas bezahlen sollen, wo es doch im Internet kostenlose Formulare gibt, die ähnliche Formulierungen enthalten. Zuletzt hat sogar die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein pauschal kritisiert, dass „Onlineanbieter“ für ihre Serviceangebote „Kosten aufrufen“, obwohl Formulierungen verwendet werden, wie man sie beispielsweise auch beim Bundesministerium für Justiz findet und dort kostenlos nutzen kann.

Diese Betrachtungsweise und eine damit verbundene Pauschalkritik sind in der Sache nicht nur unangebracht, sondern auch deutlich zu kurz gesprungen. Während in allen Lebensbereichen der Mehrwert des digitalen Wandels lobgepriesen wird, so wurde er hier offensichtlich (noch) nicht erkannt oder im Fall der Verbraucherzentrale wohl einfach ignoriert.

Bislang hat trotz zahlreicher Ratgeber und kostenlosen Formularangeboten nur jeder dritte Erwachsene vorgesorgt. Maßgebliche Ursachen dafür begründen sich in der Komplexität der Materie, verbunden mit Unsicherheit oder Angst vor Fehlern. Der mit der Information, Meinungsbildung und Dokumentenerstellung verbundene Zeitbedarf ist ebenfalls nicht zu unterschätzen, viele schieben das Thema trotz der enormen Bedeutung seit Monaten oder gar Jahren vor sich her.

Textbausteine und Formulare lösen diese Probleme erwiesenermaßen nicht. Zudem haben Formulare ihren Ursprung in der Standardisierung von Verwaltungsprozessen, sie sind häufig nicht aktuell oder unverständlich. Den hohen Anforderungen an eine individuelle Gesundheitsvorsorge und Planung der letzten Lebensphase kann ein angestaubtes Verwaltungsinstrument wohl kaum gerecht werden.

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Wirksame Patientenverfügungen müssen nach der aktuellen BGH-Rechtsprechung sowohl einen konkreten Situationsbezug enthalten, wie auch konkrete Behandlungsentscheidungen. Bei diesem hohen Anspruch und Detaillierungsgrad ist die Gefahr von Widersprüchen oder leichtfertigen Entscheidungen groß. Formulare bieten dazu keine Hilfestellung, ein Kreuz an der falschen Stelle kann weitreichende Konsequenzen haben oder die Wirksamkeit der Patientenverfügung in Frage stellen.

Würden Sie etwa Ihr individuell ausgestattetes Wunschfahrzeug heute noch mit einem Standardformular bestellen? Wohl eher nicht, worum sollten Sie dann für die Vorsorgeplanung und Ihre individuellen Wertevorstellungen ein Formular nutzen?

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Kooperationspartner Signal Iduna

Die Signal Iduna Gruppe integriert Meine Patientenverfügung
in das betriebliche Gesundheitsmanagement

Gesunde und motivierte Mitarbeiter sind der Schlüsselfaktor für die Zukunftsfähigkeit eines Unternehmens. Verantwortungsbewusste Unternehmen wie die Signal Iduna Gruppe setzen sich deshalb schon seit Jahren im Rahmen eines betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) für die Gesunderhaltung der Mitarbeiter ein.
Verbunden mit den zunehmend spürbaren Auswirkungen des demografischen Wandels (Fachkräftemangel, Notstand im Bereich der Pflege etc.) nimmt auch die Unterstützung und Entlastung der Mitarbeiter in gesundheitlich kritischen Situationen eine zunehmende Bedeutung ein. Hierbei geht es nicht nur um die Mitarbeiter selbst, sondern auch um das nahe persönliche Umfeld der Mitarbeiter.

Wenn zum Beispiel ein nahestehender Angehöriger plötzlich pflegebedürftig und dabei möglicherweise auch einwilligungsunfähig wird, führt dies unweigerlich zu psychischen Belastungen des Mitarbeiters. Diese führen oftmals zu einer eingeschränkten Arbeitsleistung oder gar zu einer länger anhaltenden Arbeitsunfähigkeit.
Die Signal Iduna entwickelt deshalb zunehmend auch für solche lebensnahe Situationen geeignete Unterstützungsangebote und bietet diese den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an.
Im Rahmen der vereinbarten Zusammenarbeit können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Signal Iduna Gruppe seit geraumer Zeit ihre individuellen Vorsorgedokumente (Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung) einfach und sicher mit unserem innovativen Serviceportal Meine Patientenverfügung erstellen.
Eine kluge Vorgehensweise der Signal Iduna, die hoffentlich noch viele Nachahmer findet 🙂