Herz in Händen Organspende

Patientenverfügung und Organspende

Spätestens seit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Diskussion über die Widerspruchslösung angefacht hat, wird auch wieder vermehrt über die Ursachen der seit Jahren rückläufigen Organspenden gesprochen.

Experten sind sich einig, dass die geringe Anzahl der postmortalen Organentnahmen nicht ausschließlich auf die häufig fehlende Erklärung zur Organspendebereitschaft zurück zu führen ist, sondern auch auf Defizite in den Entnahmekrankenhäusern. Wären diese Probleme gelöst, könnte die Zahl der gespendeten Organe deutlich gesteigert werden. Das zumindest ist das Resumée einer im Ärzteblatt veröffentlichten Studie.

Auch Widersprüche zwischen einer Patientenverfügung und der erklärten Organspendebereitschaft führen vermehrt dazu, dass trotz Organspendeausweis die erklärte Bereitschaft zur Organspende nicht umgesetzt werden kann.

 

Gesetzesentwurf zur Verbesserung der Situation in den Entnahmekliniken

Gut dass es zur Reduzierung der Probleme in den Entnahmekliniken einen Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt. Dieser kann nach Verabschiedung und Inkrafttreten (im ersten Halbjahr 2019) bereits bis Ende des kommenden Jahres positive Effekte erzielen. Interessierte können sich auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums über die mit dem Gesetzesentwurf verbundenen Maßnahmen im Einzelnen informieren.

Die Steigerung der Organspenden mittels Einführung einer gesetzlichen Widerspruchslösung erscheint dagegen als ein schwieriges und zeitintensives Unterfangen. Die unterschiedlichen Standpunkte und Argumente lassen vielmehr auf eine langwierige Grundsatzdiskussion schließen.

Was spricht gegen eine Widerspruchslösung?

Für viele Menschen würde die Widerspruchslösung einen tiefen Eingriff in das Recht auf Selbstbestimmung bedeuten. Schweigen würde dabei automatisch als Zustimmung ausgelegt. Auch die Frage der Umsetzung befeuert die Diskussion, gibt es etwa künftig einen „Nicht-Organspende-Ausweis“? Wer stellt sicher, dass es im Ernstfall tatsächlich keinen erklärten Widerspruch gibt oder ist dieser im Moment vielleicht nur nicht verfügbar?

Jens Spahn macht sich für eine „doppelte Widerspruchslösung“ stark. Wenn eine Ablehnung der Organspende nicht bekannt ist, sollen die Angehörigen über eine Organspende entscheiden. Kritiker halten es für unzumutbar, dass Angehörigen in dieser emotional stark belastenden Situation eine derartige Entscheidung aufgezwungen werden würde. Eine solche Regelung würde nicht nur die betroffenen Angehörigen, sondern auch das Klinikpersonal vor große Herausforderungen stellen.

Eine fundierte und widerspruchsfreie Patientenverfügung schafft Klarheit

Eine bewusste Entscheidung über die Bereitschaft zur Organspende erfordert die Betrachtung verschiedener Aspekte. Für eine Organspende sind zeitlich befristet intensivmedizinische Maßnahmen erforderlich, da die Organfunktion bis zur Organentnahme erhalten werden muss. Eine generelle Ablehnung lebenserhaltener Maßnahmen schließt deshalb eine Organspende aus. Auch der Wunsch die letzte Phase des Lebens möglichst zuhause oder in vertrauter Umgebung zu verbringen, steht im Widerspruch zur Organspende, da eine Organentnahme zwingend in einer klinischen Intensivstation erfolgen muss.

Anders als beim allgemein bekannten Organspendeausweis kann die Bereitschaft zur Organspende im Rahmen einer Patientenverfügung detailliert geregelt und bei Bedarf auch auf konkret bestimmte Organe und Eintrittssituationen wie z. B. nach einem schweren Unfall beschränkt werden. Für andere Situationen kann aufgrund möglicherweise weiter bestehenden Unsicherheiten die Organspende auch abgelehnt werden.

Mit einer ergänzenden Vorsorgevollmacht kann der in der Patientenverfügung erklärte Patientenwille und somit auch die Erklärung zur Organspendebereitschaft von einer oder mehreren Vertrauenspersonen überwacht und durchgesetzt werden. Behandelnde Ärzte und Kliniken sind gesetzlich verpflichtet, bei einem einwilligungsunfähigen Patienten unverzüglich dessen Vertreter zu informieren und die weitere Behandlung mit diesen/m abzustimmen. Eine möglichst konkrete und widerspruchsfreie Patientenverfügung unterstützt dabei alle Beteiligten, Ärzte und Vertreter.

Unser innovatives Serviceportal Meine Patientenverfügung bietet auch ohne Vorkenntnisse eine optimale Unterstützung zur widerspruchsfreien Regelung der Bereitschaft zur Organspende und die Erstellung medizinisch, juristisch und ethisch fundierter Vorsorgedokumente (Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung). Ganz gleich wie Sie sich dabei entscheiden, wichtig ist zu entscheiden!