Intensivmedizin und Patientenverfügung

Aktuelles BGH Urteil vom 02.04.2019: Kein Schmerzensgeld wegen Aufrechterhaltung von lebenserhaltenden Maßnahmen

In einem heute veröffentlichten Urteil hat der Bundesgerichtshof einen Anspruch auf Schmerzensgeld abgewiesen. Es ging in dem Fall um die Frage, ob ein Arzt mit Schmerzensgeld belangt werden soll, weil er einen Patienten nach der Ansicht des Klägers 2 Jahre lang sinnlos mit einer Magensonde künstlich am Leben erhalten hatte.

Der BGH lehnt eine Zahlung von Schmerzensgeld ab, begründet dies aber nicht etwa damit, dass der Arzt korrekt gehandelt hätte, sondern der BGH ist der Meinung, dass das Leben als hohes Rechtsgut von der Rechtssprechung generell nicht als Schaden bewertet werden darf.

Nun geht es auch darum, das Urteil nicht etwa falsch zu interpretieren oder gar davon abzuleiten, dass dem Patientenwillen von der Rechtssprechung her weniger Bedeutung zugemessen würde. Das ist keineswegs der Fall. Der BGH hat sich bei seiner Urteilsfindung auf die übergeordnete Frage konzentriert, ob ein Leben als Schaden bemessen werden darf. Hätte eine Patientenverfügung vorgelegen, wäre auf dieser Basis die Rechtslage schon viel früher ganz anders im Sinne des Patienten/Klägers beurteilt worden.

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