So schreibt man eine Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung sorgt für den Fall vor, dass Sie Aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls Ihren Willen nicht mehr selbst äußern können. Wenn Sie eine Patientenverfügung schreiben möchten, müssen Sie auf bestimmte Dinge achten, damit das Dokument im Fall der Fälle auch eindeutig genug ist, um Ihren konkreten Willen abzubilden. Nur dann können die behandelnden Ärzte Ihren niedergeschriebenen Wünschen und Vorstellungen nachkommen. Wir geben Ihnen Tipps und wichtige Informationen an die Hand, damit Ihre Patientenverfügung juristischen, medizinischen und ethischen Ansprüchen genügt.

Für wen eine Patientenverfügung sinnvoll ist


Mit einer Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen bei Ihnen durchgeführt oder unterlassen werden sollen, wenn Sie Ihren Willen nicht mehr selbstständig mitteilen können (z.B. Koma, nach Unfall, Demenzerkrankung). Mithilfe der Patientenverfügung können die Ärzte Sie dann so behandeln, wie es Ihren individuellen Wünschen und Vorstellungen entspricht.

Wenn Sie keine Patientenverfügung haben, dürfen weder (Ehe-)Partner noch Angehörige festlegen, ob und wie die Behandlung fortgesetzt oder beendet werden soll. Stattdessen wird der mutmaßliche Patientenwille ermittelt. Das kann sich in der Praxis sehr schwierig gestalten, wenn Angehörige befragt werden und unterschiedliche Meinungen aufeinandertreffen. Eine Patientenverfügung erstellt man zwar in erster Linie für sich selbst, sie hilft damit aber auch den Ärzten und gibt den Angehörigen Gewissheit, dass Sie die Behandlung erhalten, die Sie sich für den Fall der Fälle gewünscht haben. In letzter Konsequenz müsste ein Betreuer (eventuell ein Fremder) vom Gericht bestellt werden, der über die weiteren Behandlungen entscheidet. Sinnvoller Weise ergänzen Sie ihre Patientenverfügung daher um Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung, damit die Vertrauensperson benannt und legitimiert ist, die Ihren verfügten Willen durchsetzen soll.

Ihre Vorteile bei der Nutzung von Meine Patientenverfügung


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Patientenverfügung schreiben ist komplex


Während sich ein Organspendeausweis in wenigen Minuten erstellen lässt und in jede Brieftasche passt, ist eine Patientenverfügung ungleich umfangreicher und komplexer. Dementsprechend müssen Sie auf viele Dinge achten, wenn Sie eine Patientenverfügung schreiben wollen. Weil niemand vorschnell oder leichtfertig über Leben und Tod entscheiden darf, hat der Bundesgerichtshof in einem Beschluss 2016 festgelegt, dass eine Patientenverfügung ausreichend konkret sein muss, um den mutmaßlichen Willen des Verfassers auszudrücken. Damit kann sie erst zweifelsfrei zur Anwendung kommen.

Wenn Sie eine Patientenverfügung erstellen, müssen Sie folgende Dinge beachten, damit sie gültig ist:

  • Sie müssen beim Erstellen volljährig sein.
  • Sie müssen einwilligungsfähig sein und die Verfügung aus freien Stücken schreiben.
  • Die Patientenverfügung muss schriftlich vorliegen, ob sie per Hand oder am Computer geschrieben wurde oder Sie ein Formular ausfüllen, spielt dabei keine Rolle.
  • Das Dokument muss Ihren Namen, das Datum und Ihre Unterschrift enthalten. Eine Beglaubigung durch einen Notar ist aber nicht notwendig.

Darüber hinaus müssen die individuellen Wertevorstellungen berücksichtigt werden und der Patientenwille muss differenziert und widerspruchsfrei dokumentiert sein. Hier liegt die größte Herausforderung.

Weitere Hintergrundinformationen, sowie die Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Patientenverfügung erhalten Sie in unserem umfassenden Ratgeber, den unsere Experten für Sie zusammengestellt haben.

Standard-Vorlagen oft nur unzureichend


Im Internet kursieren viele Vorlagen für Patientenverfügungen. Hier besteht aber oft das Problem, dass die den Anforderungen aus dem Urteil des BGH nicht genügen und damit nicht eindeutig sind. Der Grund liegt darin, dass diese Formulare oft standardisiert und pauschal sind statt individuell und konkret. Beispielsweise sind Aussagen wie „Ich wünsche keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ nicht konkret genug. So kann es passieren, dass todkranken Menschen ein würdevoller Tod verwehrt wird, wenn sie ihren Willen in ihrer Patientenverfügung wie vorgenannt formuliert haben.

Die Patientenverfügung muss also konkret sein. Was damit gemeint ist, zeigt sich anhand folgender Beispiele:

  • Sollen alle medizinischen Möglichkeiten genutzt werden, um Ihr Leben zu verlängern? Differenzieren Sie hier nach bestimmten Krankheiten (z.B. Demenz, Krankheit im Endstadium, Koma, etc.)?
  • Ist Ihnen Schmerzfreiheit wichtiger als Lebenserhaltung?
  • Wollen Sie künstlich beatmet werden?
  • Wünschen Sie Wiederbelebungsversuche?
    • Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen oder wie lange?
  • Wollen Sie nach Ihrem Tod Organe Spenden?
    • Wenn ja, welche und welche nicht?
    • Wenn ja, nehmen Sie dafür auch lebenserhaltende Maßnahmen in Kauf, auch wenn sie diese eigentlich ablehnen?
  • Möchten Sie künstlich ernährt werden?
    • Ja, nein oder nur durch Flüssigkeit?

Anhand dieser kleinen Auflistung wird schnell klar, wie schwierig es ist, als Laie eine Patientenverfügung zu schreiben, die umfassend ist und alle juristischen und medizinischen Anforderungen gerecht wird. Daher ist es ratsam, Hilfe in Anspruch zu nehmen und sich beraten zu lassen. Das kann durch den Hausarzt oder einen Juristen geschehen, durch die Verbraucherzentrale oder durch darauf spezialisierte Berater und Anbieter wie meinepatientenverfügung.de.

Weitere Informationen zur Vorlagen, Mustern und Formularen erhalten Sie hier.

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Aufbewahrung der Patientenverfügung


Übrigens kann eine Patientenverfügung noch so korrekt geschrieben sein. Wenn außer Ihnen niemand weiß, dass Sie eine Patientenverfügung verfasst haben und wo sie aufbewahrt wird, hat sie keinen Nutzen. Sie können zum Beispiel einen Hinweiszettel ins Portemonnaie legen und/oder einem Angehörigen oder Ihren Hausarzt informieren. Teilen Sie einer Person Ihres Vertrauens mit, wo sie die Patientenverfügung aufbewahren und wie sie daran gelangen können. Wenn Sie einen Klinikaufenthalt haben, ist es ratsam, die Verfügung mitzubringen und das Klinikpersonal darüber in Kenntnis zu setzen. Bei Meine Patientenverfügung können Sie Ihre über uns erstellten Dokumente auch online hinterlegen, so dass diese über das Internet jederzeit und von überall abrufbar sind. Das ist besonders im Notfall hilfreich, wenn Sie bereits einwilligungsunfähig ins Krankenhaus eingeliefert werden.

Unterschied zur Vorsorgevollmacht


Eine sinnvolle Ergänzung zur Patientenverfügung ist eine Vorsorgevollmacht. Diese regelt, wer stellvertretend für Sie entscheiden darf, wenn Sie Ihren Willen nicht mehr selbst äußern können. Die bevollmächtigte Person darf für Sie dann zum Beispiel Behördenangelegenheiten erledigen und Rechtsgeschäfte tätigen. Wenn der Bevollmächtigte aber auch Vermögensfragen regeln dürfen soll, ist zu prüfen, ob die Vorsorgevollmacht von einem Notar beurkundet werden muss (z.B. bei Darlehensaufnahmen oder Unternehmern).

Beitrag zum würdevollen Sterben


Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland aus nachvollziehbaren Gründen verboten. Passagen in der Patientenverfügung, in denen aktive Sterbehilfe verlangt wird, sind ungültig. Das Dokument kann aber als Beitrag zur „passiven Sterbehilfe“ angesehen werden, wenn man darin den Verzicht auf bestimmte medizinische Behandlungen formuliert. So können Sie die Voraussetzungen für einen würdevollen Tod schaffen, anstatt von Maschinen monate- oder jahrelang künstlich am Leben erhalten zu werden, wenn das Ihrem Wunsch entspricht.

Eine Patientenverfügung zu erstellen ist im Prinzip für jeden sinnvoll, denn vor einem Unfall oder einer lebensbedrohlichen Krankheit ist niemand gefeit. Sorgen Sie jetzt vor, schreiben Sie eine Patientenverfügung aber überlassen Sie dabei nichts dem Zufall. Wer sie nicht ausreichend informiert selbst formuliert, unzureichende Vorlagen verwendet oder Muster-Textbausteine nicht sinnvoll zusammensetzt, läuft dabei nämlich Gefahr, dass diese im Fall der Fälle keine Anwendung finden kann.

Professioneller Service von meinepatientenverfügung.de


Meine Patientenverfügung schafft Abhilfe. Auf unserer Webseite können Sie ein professionelles und individuelles Dokument erstellen, das allen juristischen, medizinischen und ethischen Anforderungen gerecht wird. Hierbei müssen Sie selbst nichts schreiben, sondern können auswählen, in welchen Situationen Sie welche Behandlung wünschen. Das Programm nutzt juristisch, ethisch und medizinisch fundierte Formulierungen, die ausreichend konkret sind.

Durch maschinelle Plausibilitätsprüfungen und umfangreiche, verständliche Hilfetexte werden Aussagen vermieden, die einander widersprechen. Der Prozess ist einfach, praktisch und professionell. Anschließend bekommen Sie das Dokument per Post nach Hause geschickt, damit Sie es unterschreiben können.

Wenn Sie in dem Prozess der Erstellung Hilfe oder Beratung benötigen, steht Ihnen unsere Mitarbeiter aus dem Telefon-Service gerne zur Verfügung. Wenn Sie den Notfall und Archivservice gebucht haben, erhalten Sie noch eine Notfallkarte, mit der der Zugriff auf Ihre Dokumente rund um die Uhr gewährleistet ist.

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FAQ - Die häufigsten Fragen - schnell beantwortet

Grundsätzlich ist es für jeden volljährigen und einwilligungsfähigen Menschen sinnvoll, eine Patientenverfügung zu haben. 

  • Mit einer Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen bei Ihnen durchgeführt bzw. nicht durchgeführt werden sollen, wenn Sie Ihren Willen nicht mehr selber äußern können. In diese Situation kann man leider unabhängig vom Alter gelangen. 
  • Liegt keine Patientenverfügung vor, können weder (Ehe-) Partner noch Angehörige für Sie entscheiden und es muss der mutmaßliche Patientenwille ermittelt werden. 
  • Dies kann ausgesprochen schwierig sein, wenn Angehörige unterschiedlicher Auffassung über den mutmaßlichen Patientenwillen sind. Um diese Unsicherheit für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte und die Angehörigen zu vermeiden, empfiehlt es sich, eine Patientenverfügung zu erstellen und damit für Klarheit und eine Entscheidungsgrundlage zu sorgen. 
  • Nur so können Sie letztlich sicherstellen, dass tatsächlich so gehandelt wird, wie Sie es für sich entschieden haben. 

Eine Patientenverfügung ist ein komplexes Dokument. Mit einer Patientenverfügung stellen Sie sicher, dass in Ihrem Sinne entschieden wird, wenn Sie selber nicht mehr einwilligungsfähig sind. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat 2016 festgelegt, welche Kriterien eine Patientenverfügung erfüllen muss, damit sie den Willen des betroffenen Menschen hinreichend konkret ausdrückt und damit wirksam ist. 

Die Patientenverfügung muss darüber hinaus 

  • schriftlich vorliegen, 
  • den Namen des Erstellers und das Erstellungsdatum tragen,
  • unterschrieben sein und vor allem 
  • den Patientenwillen differenziert und widerspruchsfrei dokumentieren.
  • mehr erfahren zu Definition und Bedeutung einer Patientenverfügung.

Standardvorlagen und Formulare bieten oft keine Möglichkeit, für verschiedene Lebenssituationen unterschiedliche Verfügungen zu treffen. Darüber hinaus unterstützen sie den Meinungsbildungsprozess nur unzureichend.

Letztendlich läuft man damit Gefahr, leichtfertig und nur unzureichend informiert folgenschwere und pauschale Festlegungen zu treffen. Ein interaktives  Onlineinterview mit einer Vielzahl möglicher Differenzierungen und individuellen Auswahlmöglichkeiten bietet dem Ersteller eine optimale Unterstützung und ausreichend Zeit, um eine Patientenverfügung zu erstellen, die seinen Patientenwillen wirksam und detailliert abbildet.

Die beste Patientenverfügung nützt nichts, wenn sie im entscheidenden Moment nicht vorliegt oder niemand von ihr weiß. Darum sollten Sie sicherstellen, dass Ihre Patientenverfügung jederzeit gefunden werden kann. Entweder Sie tragen einen Hinweiszettel mit dem Aufbewahrungsort bei sich oder haben Angehörige über diesen Ort informiert. Es besteht auch die Möglichkeit, die Patientenverfügung im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen zu lassen. Nachdem auf dieses Verzeichnis nur die Betreuungsgerichte zugreifen dürfen, hilft das für die akute Anwendungssituation nur bedingt. Eine besonders sichere Methode ist es, die Patientenverfügung online hinterlegen zu lassen, so dass sie mit einer Notfallkarte über das Internet jederzeit abrufbar ist.