Gesetzentwürfe zur Organspende im Gesundheitsausschuss weiter kontrovers diskutiert: Sachverständige fordern den Gesetzgeber auf, für Klarheit bei dem Verhältnis von Organspende und Patientenverfügung zu sorgen

Nach der parlamentarischen Sommerpause hat auch die Politik das Thema Organspende wieder auf der Agenda. Am 25.09.2019 wurden die drei Gesetzentwürfe für eine Neuregelung der Organspende – zwei fraktionsübergreifende Entwürfe und einer der AfD-Fraktion – in einer Anhörung mit Verbänden und Einzelsachverständigen im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages diskutiert. Die Deutsche Gesellschaft für Vorsorge (DGV) hat sich im Vorfeld dieser Anhörung fachlich bei Politikern und Verbänden eingebracht. Dabei hat sich gezeigt, dass einige Beteiligte die Problematik einer widersprüchlichen Aussage zwischen Organspende und Patientenverfügung mittlerweile erkannt haben. Auch wichtige Teile der Sachverständigen fordern hier Klarheit vom Gesetzgeber, darunter die Bundesärztekammer und die Deutsche Stiftung Organspende. Ziel muss es sein, Organentnahmen nicht daran scheitern zu lassen, dass Unklarheit über den Willen potentieller Organspender und Rechtsunsicherheit bei den Ärzteteams herrscht.

Um die Zahl der Organspenden zu steigern möchte der Gesetzgeber die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Organspende verbessern. Allerdings sind sich die Abgeordneten des Deutschen Bundestages nicht einig, wie eine zukünftige Organspenderegelung aussehen soll. Einzig die AfD hat einen eigenen Fraktionsentwurf vorgelegt. Der Rest der Abgeordneten ist in zwei fraktionsübergreifende Lager gespalten. Die einen favorisieren die doppelte Widerspruchslösung, andere plädieren für eine überarbeitete Zustimmungslösung. Im Vorfeld der Anhörung wurde deutlich, dass sich bisher für keinen der Gesetzentwürfe eine eindeutige Mehrheit abzeichnet und die Entscheidung bis zum Ende spannend bleiben wird.

Die DGV bringt sich im Gesetzgebungsprozess ein

Die Deutsche Gesellschaft für Vorsorge hat sich im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses mit einer fachlichen Stellungnahme bei Abgeordneten, Verbänden und Sachverständigen eingebracht. Wie bereits im letzten Newsletter berichtet, hat die DGV vorgeschlagen, sowohl im Transplantationsgesetz wie auch im § 1901a BGB zu regeln, dass in einer Patientenverfügung zwingend eine Erklärung zur Organspende aufgenommen werden muss. Dieser Vorschlag ist im Grundsatz sowohl für die Zustimmungs- wie für die Widerspruchslösung relevant. Die Kompetenz und die Erfahrung der DGV beim Thema Patientenverfügung war bei der Politik gefragt und die DGV wurde eingeladen, die Hintergründe ihres Vorschlags zu erläutern. Die Vorschläge wurden offen aufgenommen, Bedenken gab es jedoch bezüglich der Verpflichtung zu einer Erklärung zur Organspende in einer Patientenverfügung.

Auch andere Experten weisen auf die Bedeutung der Patientenverfügung hin

Die Deutsche Gesellschaft für Vorsorge befindet sich mit ihrem Bemühen um Klarheit und Rechtssicherheit jedoch in guter Gesellschaft. Die Bundesärztekammer beispielsweise fordert in ihrer Stellungnahme, dass für den Fall widersprüchlicher Aussagen in unterschiedlichen Dokumenten Regelungen zu treffen sind. Die Deutsche Stiftung Organtransplantation regt an, in das neue Transplantationsgesetz einen Hinweis aufzunehmen, dass Hausärzte bei ihrer Aufklärung aktiv auf mögliche widersprüchliche Aussagen in Organspendeerklärung und Patientenverfügung hinweisen sollen. Eugen Brysch von der Deutschen Stiftung Patientenschutz sieht, genauso wie die DGV, die Patientenverfügung als den Ort an, an dem am besten der Wunsch nach Unterlassung lebensverlängernder Maßnahmen und der für eine Organentnahme notwendigen Maßnahmen zum Erhalt der Organe aufeinander abgestimmt werden können. Brysch machte nochmal deutlich, den meisten Menschen sei gar nicht bewusst, dass bei einem Ausschluss lebensverlängernder Maßnahmen eine Organspende gar nicht mehr möglich ist.

Patientenverfügung für eine Steigerung von Organspenden von besonderer Bedeutung

Die Aussagen der Deutschen Stiftung Organtransplantation und von Eugen Brysch unterstreichen, welche besondere Bedeutung die Patientenverfügung als zentrales Instrument der Selbstbestimmung am Lebensende hat. Dabei wird deutlich, wie wichtig umfassende und kompetente Aufklärung und Beratung ist, um Widersprüche zwischen dem Willen zur Organspende und einem natürlichen Tod aufzulösen. Immer mehr Menschen haben heute eine Patientenverfügung. Damit kann die Rolle, welche diese für die Spendenbereitschaft und für eine rechtssichere Organentnahme spielt, gar nicht unterschätzt werden.
In welcher Form der Gesetzgeber die Anregungen der Sachverständigen und der Deutschen Gesellschaft für Vorsorge aufgreift und welcher Gesetzentwurf sich am Ende durchsetzen wird, ist auch nach der Anhörung im Bundestag weiter offen. Die Deutsche Gesellschaft für Vorsorge wird sich in den Prozess weiter einbringen und berichten.

Die Lösung: Patientenverfügung und Organspendeerklärung verknüpfen

Eine bewusste und informierte Entscheidung für eine Organspende bei gleichzeitigem Erhalt der Selbstbestimmung am Lebensende ist letztendlich nur im Rahmen einer Patientenverfügung möglich. Jetzt mehr erfahren.

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