Organspendeausweis

Die Zahl der Organspender hat in Deutschland den tiefsten Stand seit 20 Jahren erreicht, in den Niederlanden soll aufgrund des Negativtrends nun eine Widerspruchslösung eingeführt werden

In Deutschland hoffen mehr als 10.000 schwer kranke Menschen auf die Transplantation eines Organs. Für sie ist die Transplantation die einzige Möglichkeit, um zu überleben oder die Lebensqualität erheblich zu verbessern. Trotz umfassenden Aufklärungsmaßnahmen nimmt jedoch die Zahl der Organspender von Jahr zu Jahr ab. Im vergangenen Jahr gab es in Deutschland nur 797 Organspenden, das war der niedrigste Stand seit 20 Jahren. Eine Ursache dafür ist die in Deutschland geltende Entscheidungslösung, Bürger müssen dabei der Organspende ausdrücklich zustimmen.

In vielen anderen europäischen Staaten gilt bereits die sogenannte Widerspruchslösung. Mit einer knappen Mehrheit haben in der vergangenen Woche nun auch die Niederlande als 18. europäischer Staat die Einführung der Widerspruchslösung beschlossen.

Die kontrovers beurteilte Widerspruchslösung führt rein sachlich zu keiner grundlegenden Benachteiligung. Sie verfolgt allerdings das Ziel, den hohen Anteil der Nichtentscheider zu überwinden. Mit der Widerspruchslösung werden Bürger solange zu potentiellen Organspendern, bis diese ihre Bereitschaft zur Organspende ausdrücklich widerrufen.

Laut Umfragen stehen die meisten Bundesbürger der Organspende positiv gegenüber. Aber nur etwa 35 Prozent haben ihre Entscheidung in einem Organspendeausweis festgehalten. In den Krankenhäusern entscheiden in neun von zehn Fällen die Angehörigen über eine Organspende, weil der Verstorbene seine Entscheidung nicht mitgeteilt oder dokumentiert hat. Dies ist für viele Angehörige in einer ohnehin schon schwierigen Situation sehr belastend.

Trotz einer umfassenden Aufarbeitung der 2012 in Deutschland bekannt gewordenen Organspendeskandale und einer intensivierten Aufklärungsarbeit sind viele Menschen immer noch verunsichert und fürchten, dass sie bei einer erklärten Bereitschaft zur Organspende im Ernstfall möglicherweise zu früh aufgegeben werden. Häufig ist ihnen nicht bekannt oder bewusst, dass eine Patientenverfügung in Verbindung mit der Bevollmächtigung einer oder mehrerer vertrauter Personen im Ernstfall maximale Sicherheit bietet.

Während der allgemein bekannte Organspendeausweis nur sehr eingeschränkt Möglichkeiten zur differenzierten Regelung der Organspendebereitschaft bietet, kann im Rahmen einer Patientenverfügung die Bereitschaft zur Organspende auf konkret bestimmte Organe und Eintrittssituationen wie z. B. nach einem schweren Unfall beschränkt werden. Für andere Situationen kann aufgrund möglicherweise weiter bestehenden Unsicherheiten die Organspende beispielweise auch abgelehnt werden. Ganz gleich wie Sie sich dabei entscheiden, wichtig ist zu entscheiden!

Mit einer ergänzenden Vorsorgevollmacht kann der in der Patientenverfügung erklärte Patientenwille und somit auch die Erklärung zur Organspendebereitschaft von einer oder mehreren Vertrauenspersonen überwacht und durchgesetzt werden. Behandelnde Ärzte und Kliniken sind gesetzlich verpflichtet, bei einem einwilligungsunfähigen Patienten unverzüglich dessen Vertreter zu Informieren und die weitere Behandlung mit diesen/m abzustimmen. Eine möglichst konkrete und widerspruchsfreie Patientenverfügung unterstützt dabei alle Beteiligten, Ärzte und Vertreter.

Weitere nützliche Informationen zu diesem Thema finden Sie auch hier.

Häufig gestellte Fragen – Meine Patientenverfügung informiert

Mit dieser neuen Rubrik in unserem Newsletter wollen wir die zahlreichen Fragen aufgreifen, welche uns tagtäglich von interessierten Besuchern und Nutzern unseres Serviceportals erreichen. Die Anzahl und Konstanz dieser Fragen verdeutlicht, welche Themen all jene bewegen, die sich intensiver mit ihrer persönlichen Vorsorgeplanung befassen.

Unser aktueller Newsletter beschäftigt sich mit folgender Frage:

Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht – wann benötige ich einen Notar?

Für eine rechtswirksame Patientenverfügung und Betreuungsverfügung ist keine notarielle Beurkundung notwendig. Eine eigenhändige, persönliche Unterschrift ist zusammen mit dem Datum der Unterzeichnung die einzige gesetzliche Vorgabe, welche zwingend eingehalten werden muss. Dabei ist es gleichgültig, ob der Inhalt des übrigen Dokuments handschriftlich oder maschinell erstellt worden ist. Natürlich gibt es weitergehende Anforderungen an den Inhalt und z.B. die Einwilligungsfähigkeit des Verfassers – umfassende Informationen dazu finden Sie direkt in unserem Serviceportal  meinepatientenverfügung.de.

Etwas differenzierter muss im Zusammenhang mit der Frage nach dem Notar der Bereich der Vorsorgevollmacht betrachtet werden.

Unter welchen Voraussetzungen benötige ich für eine Vorsorgevollmacht den Notar?

Grundsätzlich gilt auch hier für alle gesundheitlichen sowie „alltagsnahen Angelegenheiten“ wie die Vertretung gegenüber Behörden sowie Post-, Telekomunikations- und Wohnangelegenheiten, dass eine Vollmacht mit der eigenhändigen Unterschrift rechtswirksam ist. Wichtig ist dabei auch, dass die Vollmacht dem Vertreter im Original vorliegt. Unser Tipp: Sollten Sie aus welchem Grund auch immer eine Vollmacht widerrufen wollen, dann empfiehlt sich unbedingt das Originalexemplar einzuziehen und dieses zu vernichten.

Für Vollmachten im Bereich der Vermögenssorge wie z. B. für den Erwerb oder zur Veräußerung von Grundstücken oder Immobilien ist eine notarielle Beurkundung zwingend notwendig. Dies gilt auch für den Fall, dass die Vollmacht zur Darlehensaufnahme berechtigen soll oder wenn Sie ein Handelsgewerbe betreiben bzw. Gesellschafter einer Personen- oder Kapitalgesellschaft sind.

Insbesondere für Selbstständige sowie bei umfangreichem Vermögen empfiehlt sich neben dem Notar auch die Hinzuziehung des Steuerberaters bei der Regelung von Vermögensangelegenheiten und damit verbundene Vollmachten.

Generell empfiehlt es sich jedoch, gesundheitliche Angelegenheiten und Vermögensangelegenheiten voneinander zu trennen und diese auch gesondert zu regeln. Hierbei kann dann beispielweise auch geregelt werden, dass unterschiedliche Vertrauenspersonen die Vertretung in spezifischen Angelegenheiten übernehmen. Die Gründe dafür sind vielfältig und reichen von der Eignung der Vertrauenspersonen, möglichen Überforderungssituationen bis hin zur Vermeidung von Interessenskonflikten.

meinepatientenverfügung.de bietet über eine medizinisch, rechtlich und ethisch fundierte Patientenverfügung hinaus die Möglichkeit zur kostenlosen Erstellung von Vorsorgevollmachten für gesundheitliche und alltagsnahe Angelegenheiten bis hin zur Betreuungsverfügung. Der Umfang der Vollmacht kann dabei flexibel bestimmt werden, wodurch Überschneidungen zu Vollmachten im Bereich der Vermögenssorge vermieden werden.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch hier.

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Neue Kooperation mit der Versicherungskammer Bayern und der Union Krankenversicherung

Die Versicherungskammer Bayern und die UKV-Union Krankenversicherung sind neue Kooperationspartner von Meine Patientenverfügung. Damit baut der Konzern Versicherungskammer seine Expertise als führender Pflegeversicherer mit einem neuen Angebot weiter aus. Künftig können Kunden und Interessenten das Serviceangebot zu vergünstigten Konditionen nutzen. Mehr erfahren.

„Wir wollen, dass unsere Kunden nicht nur die beste Pflege erhalten, sondern auch bis zuletzt selbst über ihr Leben entscheiden können“, erläutert Vorstandsmitglied Manuela Kiechle. „Da unsere Kunden in der Pflegeversicherung uns häufig um Rat bei der Abfassung einer Patientenverfügung gebeten haben, sind wir diesem Wunsch nun gefolgt und haben eine entsprechende Kooperation auf den Weg gebracht.“

Auf der Grundlage einer vorausgegangenen Markterkundung hat sich die Versicherungskammer für eine Zusammenarbeit mit Meine Patientenverfügung entschieden. Mit dieser Entscheidung bestätigt die Versicherungskammer einmal mehr die hohe Qualität und das ausgezeichnete Kosten-/Nutzenverhältnis unseres Serviceangebotes.