Selbstbestimmung wahren - und das gute Gefühl vorgesorgt zu haben

Handlungsfähigkeit für Vertrauenspersonen sicherstellen und Klarheit schaffen

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Was unterscheidet "Meine Patientenverfügung" von anderen Angeboten?


fundiert, eindeutig und wirksam

Meine Patientenverfügung erfüllt die hohen Anforderungen der BGH-Richter und schützt deshalb wirksam vor ungewollten Behandlungen und Fremdbestimmung. Angehörige erhalten dabei die notwendige Klarheit und ein Mandat zur Durchsetzung Ihres Willens.

individuell und differenziert

Sie können Ihre Festlegungen unterschiedlich je Anwendungssituation treffen. Also z.B. in der Situation „Unfall“ intensivmedizinischen Maßnahmen zustimmen, die Sie im Endstadium einer unheilbaren Krankheit ablehnen.

medizinisch, juristisch und ethisch fundiert

Sie benötigen keine Vorkenntnisse, denn Sie erhalten interaktiv dort Unterstützung, wo Sie sie benötigen. Damit steht Ihnen das Wissen ausgewiesener Experten unterschiedlicher Fachrichtungen zur Verfügung.

aktuell und jederzeit verfügbar

Das premium-Paket mit Notfall- und Archivservice inklusive Notfallkarte stellt einen Online-Zugriff auf Ihre Vorsorgedokumente rund um die Uhr sicher. Durch unseren zweijährlichen Erinnerungsservice bestätigen Sie die Aktualität Ihrer Dokumente. 

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Häufig gestellte Fragen

Diese Bedingungen müssen rein rechtlich erfüllt sein, um eine gültige Patientenverfügung zu verfassen:

  • Der Ersteller muss volljährig sein
  • Er muss einwilligungsfähig sein
  • Die Verfügung muss schriftlich abgegeben werden
  • Der Ersteller muss eigenhändig unterschreiben

Somit ist eine Patientenverfügung auch ohne Notar oder Hinzuziehen eines Arztes gültig. Wie wirksam Ihre Verfügungen sind, ist jedoch von Art und Inhalt der Formulierungen abhängig. Meine Patientenverfügung unterstützt Sie dabei, dass Sie Ihren Patientenwillen wirksam und verbindlich formulieren.

Die Palliativversorgung ist ein Konzept mit dem Ziel, in Würde und mit möglichst aufrecht erhaltender Lebensqualität zu sterben. Meine Patientenverfügung bietet eine solche Betreuung zur Auswahl an. Sie können also zwischen den harten Verfügungen „Ich will alle lebensverlängernden Maßnahmen, die möglich sind“ oder „Ich will keine lebensverlängernden Maßnahmen“ auch diese Art zur Versorgung wählen. Weiterhin können Sie einen Ort zum Sterben wählen, falls das umsetzbar ist, z.B. Hospiz, zu Hause, Palliativstation im Krankenhaus und weiteres.

Der Bundesgerichtshof hat in mehrfach getroffenen Urteile 2016 und 2018 klare Voraussetzungen formuliert, die eine rechtswirksame Patientenverfügung erfüllen muss:

  1. Die Behandlungssituationen, für die die getroffenen Verfügungen gelten sollen, müssen konkret beschrieben sein.
  2. Die intensivmedizinischen Maßnahmen bzw. Behandlungsanweisungen, die abgelehnt oder eingefordert werden, müssen genau benannt werden.
  3. In Folge genügt es also z.B. nicht, verallgemeinernd lebenserhaltende Maßnahmen abzulehnen.

Meine Patienverfügung unterstützt Sie dabei, Ihre ganz persönlichen Wertvorstellungen mit den formell korrekten Formulierungen in Einklang zu bringen und somit deren Umsetzung verbindlich durchzusetzen.

Eine Patientenverfügung behält ihre Gültigkeit solange, bis sie vom Ersteller widerrufen wird. Es empfiehlt sich jedoch seine getroffenen Verfügungen alle 2 Jahre auf den Prüfstand zu stellen. Muss nichts angepasst werden, kann man die Gültigkeit einfach mit einem erneuten Datum und Unterschrift auf dem Dokument vermerken. Damit räumt man bei einem etwas älteren Dokument Zweifel im Hinblick auf die Aktualität aus.

Nein! Viele Menschen verknüpfen die Erstellung einer Patientenverfügung immer noch mit dem Gang zum Notar oder Anwalt. Die damit verbundenen, zum Teil erheblichen Kosten müssen jedoch nicht anfallen, um eine rechtswirksame Patientenverfügung zu erstellen:

Weder eine notarielle Beratung noch eine Beglaubigung oder Beurkundung sind notwendig. Datum und Ihre eigenhändige Unterschrift reichen aus, um die gesetzlichen Anforderungen formell zu erfüllen.

Und oft führt die Erstellung in einem Umfeld ohne Zeitdruck und im Kreis seiner Vertrauenspersonen zu einem weitaus intensiveren Meinungsbildungsprozess und damit zu einem besseren Ergebnis.

Arzt und Bevollmächtigte bzw. Betreuer müssen versuchen auf anderem Weg herauszufinden, wie Sie  in der eingetretenen Situation entschieden hätten. Eine für alle Beteiligten wenig wünschenswerte Situation:

    • Es wird versucht, z.B. anhand Ihrer früheren Äußerungen Ihren Patientenwillen zu ermitteln. Derartige Äußerungen sind jedoch selten so konkret getroffen, dass sie eindeutig auf die eingetretene Situation angewendet werden können.
    • Für den Bevollmächtigten/Betreuer kann es in Folge eine erhebliche Belastung darstellen, nicht genau zu wissen, wie Sie sich in der jeweiligen Situation entschieden hätten. Und dennoch muss eine Entscheidung von großer Tragweite getroffen werden.
    • Auch für Sie selbst besteht das große Risiko, dass dabei Entscheidungen getroffen werden, die nicht Ihren Wertvorstellungen entsprechen und Sie damit in eine Situation gelangen, die Sie sich weder sich selbst noch Ihren Angehörigen gewünscht hätten.

Mit einer Vorsorgevollmacht berechtigen Sie eine oder mehrere Vertrauensperson(en), in Ihrem Namen zu handeln, wenn Sie es nicht können. Insbesondere für die Durchsetzung Ihres in einer Patientenverfügung dokumentierten Willens ist es sinnvoll und notwendig, eine Vorsorgevollmacht zu verfassen. Aber auch die Übertragung von Entscheidungsbefugnissen in vielen anderen Bereichen ist notwendig, damit der Bevollmächtigte schnell und umfassend handlungsfähig ist.

Für Ehegatten besteht zwar ein zeitlich und umfänglich begrenztes Notfallvertretungsrecht, wenn Sie jedoch z.B. Ihre erwachsenen Kinder einbeziehen möchten, geht das nur über die Erstellung einer Vorsorgevollmacht

Dies ist aus mehreren Gründen nicht möglich. Eine Begleitung zum Suizid sowie der Sachverhalt eines Suizids selbst ist nur gegeben, wenn die Person aus eigenem Willen heraus handelt. Da eine Patientenverfügung jedoch erst greift, wenn eine Person nicht mehr einwilligungsfähig ist, macht es folglich keinen Sinn, im Rahmen einer Patientenverfügung eine Suizid-Beihilfe einzufordern. Die Szenarien schließen sich also gegenseitig aus.

Um die medizinischen Voraussetzungen für eine Organspende zu klären und eine Organentnahme vornehmen zu können, müssen bestimmte, lebenserhaltende Maßnahmen durchgeführt werden. Eine Voraussetzung ist die Feststellung des irreversiblen Ausfalls der gesamten Hirnfunktionen (sogenannter „Hirntod“). Da diese Untersuchung selbst, aber auch eine etwaige spätere Organentnahme bestimmte Zeit in Anspruch nimmt, muss das Herz-Kreislauf-System für diesen Zeitraum aufrecht erhalten werden. Anderenfalls würden die Organe aufgrund der fehlenden Durchblutung Schaden nehmen und wären für eine erfolgreiche Übertragung nicht mehr verwendbar. Lehnen Sie jedoch in einer Patientenverfügung derartige lebenserhaltende Maßnahmen ab, steht dies im direkten Widerspruch zu Ihrer Zustimmung zur Organspende und verhindert im Regelfall eine erfolgreiche Organentnahme. Auch der Wunsch, z.B. im Falle einer schweren Krankheit zu Hause sterben zu wollen, schließt den Einsatz der für eine Organspende notwendigen, intensivmedizinischen Maßnahmen aus.

Sie können diese Widersprüche jedoch vermeiden, indem Sie Ihre Entscheidung zur Organspende im Rahmen einer Patientenverfügung dokumentieren und inhaltlich auf die Verfügungen zu lebenserhaltenden Maßnahmen abstimmen.

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